Krankenhilfe

Übernahme ärztlicher oder medizinischer Behandlungskosten

 

Bei behandlungs­bedürftigen Krank­heiten können ergänzend zu den Leistungen der ge­setzlichen Kranken­versicherung oder der Heil- und Kranken­behandlung durch die Ver­sorgungs­ver­waltung Kosten für die ärztliche oder medizinische Be­handlung über­nommen werden, zum Beispiel Eigen­anteile für Zahn­ersatz sowie Zu­zahlungen zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfs­mitteln.

Leistungen können Be­schädigte für sich und ihre Familien­mitglieder sowie ihre Hinter­bliebenen erhalten.

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Erholungshilfe

Zur Erhaltung oder Ver­besserung der Gesund­heit oder Arbeits­fähigkeit können in der Regel drei­wöchige Erholungs­aufenthalte in Vertrags­häusern oder an Erholungs­orten nach freier Wahl, regelhaft alle zwei Jahre, bezuschusst werden.

Wohnungshilfe

Gesund­heitlich schwer geschädigte Menschen erhalten Wohnungs­hilfen für die schädigungs­gerechte Aus­stattung oder bauliche Ver­änderungen ihres Wohn­raumes.