Krankenhilfe
Übernahme ärztlicher oder medizinischer Behandlungskosten
Bei behandlungsbedürftigen Krankheiten können ergänzend zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Heil- und Krankenbehandlung durch die Versorgungsverwaltung Kosten für die ärztliche oder medizinische Behandlung übernommen werden, zum Beispiel Eigenanteile für Zahnersatz sowie Zuzahlungen zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln.
Leistungen können Beschädigte für sich und ihre Familienmitglieder sowie ihre Hinterbliebenen erhalten.