Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes

Hilfe zum Verbleib in der vertrauten Umgebung bei Krankheit

 

Diese Leistung soll Menschen den Ver­bleib in der vertrauten Um­gebung und dem gewohnten Lebens­umfeld ermöglichen, wenn sie vorüber­gehend nicht mehr in der Lage sind, ihren Haus­halt selbst­ständig zu führen und dies auch kein anderer Haus­halts­angehöriger über­nehmen kann.

Wenn durch die Hilfe ein Heim­auf­enthalt vermieden oder verzögert werden kann, ist auch eine länger­fristige Leistung möglich. Die Leistung umfasst die persönliche Be­treuung von Haushalts­angehörigen und die sonstigen zur Weiter­führung des Haus­haltes er­forderlichen Tätig­keiten (zum Beispiel Ein­kaufen und Zu­bereiten der Mahl­zeiten, Reinigung und Pflege der Wohnung, Körper­pflege).

Geschädigte und Hinter­bliebene mit eigenem Haus­halt können diese Leistungen erhalten.

 

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Wohnungshilfe

Gesund­heitlich schwer geschädigte Menschen erhalten Wohnungs­hilfen für die schädigungs­gerechte Aus­stattung oder bauliche Ver­änderungen ihres Wohn­raumes.

Krankenhilfe

Bei behandlungs­bedürftigen Krank­heiten können ergänzend zu den Leistungen der ge­setzlichen Kranken­versicherung oder der Heil- und Kranken­behandlung durch die Ver­sorgungs­ver­waltung Kosten für die ärztliche oder medizinische Be­handlung über­nommen werden.