Hilfe in besonderen Lebenslagen/Eingliederungshilfe

Unterstützung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung

 

Diese Leistungen sollen Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Be­hinderung die selbst­bestimmte Teil­habe am Leben in der Gemein­schaft sowie eine möglichst selbst­ständige und selbst­bestimmte Lebens­führung er­möglichen oder er­leichtern.

Die Leistungen können Be­schädigte für sich und ihre Familien­angehörigen sowie Hinter­bliebene erhalten.

 

Die Hilfe um­fasst Leistungen wie

 

  • Darlehen oder Bei­hilfen zur Be­schaffung größerer Hilfs­mittel oder eines Kraft­fahr­zeuges
  • laufende Leistungen zum Unter­halt eines Kraft­fahr­zeuges
  • behinderungs­gerechte Aus­gestaltung des Wohn­raumes,
    die Kosten­übernahme bei Be­schäftigung in einer Werk­statt für behinderte Menschen
  • Unter­stützung beim am­bulant selbst­ständigen Wohnen oder in einer stationären Wohn­einrichtung

 

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Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

Die ergänzende Hilfe zum Lebens­unterhalt soll den not­wendigen und ange­messenen Bedarf des täglichen Lebens sicher­stellen. 

Teilhabe am Arbeitsleben

Die Leistungen sollen eine erst­malige Ein­gliederung oder Wieder­ein­gliederung des gesundheitlich geschädigten Menschen in Arbeit und Beruf sicher­stellen.