Erziehungsbeihilfe
Erziehung und Ausbildung der Kinder geschädigter Menschen
Gesundheitlich geschädigte Menschen (Empfänger einer Grundrente) können für ihre Kinder Erziehungsbeihilfen für Erziehungsmaßnahmen, Schul- und Berufsausbildung und in besonderen Fällen auch für die berufliche Fortbildung erhalten. Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören auch Voll- und Halbwaisen. Damit soll Kindern/Waisen im Regelfall höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine angemessene Erziehung und Ausbildung ermöglicht werden.