Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Unterstützung für den Bedarf des täglichen Lebens
Die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt soll den notwendigen und angemessenen Bedarf des täglichen Lebens sicherstellen, soweit Menschen den Lebensunterhalt (Lebenshaltungs-, Unterkunfts- und Heizkosten) nicht aus den sonstigen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Neben laufenden Leistungen (zum Beispiel für den Lebensunterhalt und die Unterkunft) kommen auch einmalige Beihilfen in Frage, wie zum Beispiel für Umzugs-, Heizungs- und Renovierungskosten.