Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

Unterstützung für den Bedarf des täglichen Lebens

 

Die ergän­zende Hilfe zum Lebens­unterhalt soll den not­wendigen und ange­messenen Bedarf des täglichen Lebens sicher­stellen, soweit Menschen den Lebens­unterhalt (Lebenshaltungs-, Unterkunfts- und Heizkosten) nicht aus den sonstigen Leistungen nach dem Bundes­versorgungs­gesetz sowie aus eigenem Ein­kommen und Ver­mögen sicher­stellen können.

Neben laufenden Leistungen (zum Beispiel für den Lebens­unterhalt und die Unter­kunft) kommen auch ein­malige Bei­hilfen in Frage, wie zum Bei­spiel für Umzugs-, Heizungs-  und Renovierungs­kosten.

 

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Hilfe in besonderen Lebenslagen/Eingliederungshilfe

Diese Leistungen sollen Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Be­hinderung die selbst­bestimmte Teil­habe am Leben in der Gemein­schaft sowie eine möglichst selbst­ständige und selbst­bestimmte Lebens­führung er­möglichen oder er­leichtern.

Erziehungsbeihilfe

Gesund­heitlich geschädigte Menschen können für ihre Kinder Erziehungs­beihilfen für Erziehungs­maßnahmen, Schul- und Berufs­ausbildung und in besonderen Fällen auch für die berufliche Fort­bildung erhalten.