
Leistungen der Fürsorge
Sicherstellen einer angemessenen wirtschaftlichen Versorgung
Sicherstellen einer angemessenen wirtschaftlichen Versorgung
Ergänzende Leistungen
Die Leistungen der Fürsorge ergänzen hierbei die Leistungen der Versorgung und kommen in Betracht, wenn betroffene Personen ihre angemessene wirtschaftliche Versorgung nicht alleine durch die erhaltenen Regelleistungen der Versorgung und ihr darüber hinaus zur Verfügung stehendes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Die Fürsorgeleistungen können sowohl an betroffene Personen, die entschädigungspflichtige gesundheitliche Schäden erlitten haben, aber auch unter bestimmten Voraussetzungen an deren Familienangehörige oder Hinterbliebene erbracht werden.
Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge gibt es in Form von Dienst-, Sach- und Geldleistungen.
Auskunft erteilen die Hauptfürsorgestellen und die Bundeswehrverwaltung als zuständige Stellen.
Unterstützung in unterschiedlichen Lebensbereichen
Die Fürsorgeleistungen stellen eine angemessene wirtschaftliche Versorgung betroffener Personen sicher und leisten in unterschiedlichen Lebensbereichen Unterstützung, um die Folgen der Schädigung beziehungsweise den Tod der Versorgerin oder des Versorgers auszugleichen.