Ein junger Sohn umarmt seinen trauernden Vater von hinten.

Leistungen der Fürsorge

Sicherstellen einer angemessenen wirtschaftlichen Versorgung

Sicherstellen einer angemessenen wirtschaftlichen Versorgung

Ergänzende Leistungen

Die Leistungen der Für­sorge ergänzen hierbei die Leistungen der Ver­sorgung und kommen in Betracht, wenn betroffene Personen ihre an­gemessene wirtschaftliche Ver­sorgung nicht alleine durch die erhaltenen Regel­leistungen der Ver­sorgung und ihr darüber hinaus zur Ver­fügung stehendes Ein­kommen und Ver­mögen sicher­stellen können.

Die Für­sorge­leistungen können sowohl an betroffene Personen, die ent­schädigungs­pflichtige gesund­heitliche Schäden er­litten haben, aber auch unter bestimmten Voraus­setzungen an deren Familien­an­gehörige oder Hinter­bliebene erbracht werden.

Die Leistungen der Kriegs­opfer­für­sorge gibt es in Form von Dienst-, Sach- und Geld­leistungen.

Auskunft erteilen die Haupt­für­sorge­stellen und die Bundes­wehr­ver­waltung als zuständige Stellen.

 

 

Unterstützung in unterschiedlichen Lebensbereichen

Die Fürsorgeleistungen stellen eine angemessene wirtschaftliche Versorgung betroffener Personen sicher und leisten in unterschiedlichen Lebensbereichen Unterstützung, um die Folgen der Schädigung beziehungsweise den Tod der Versorgerin oder des Versorgers auszugleichen.

 

Leistungsarten

Altenhilfe

Die Alten­hilfe soll dazu beitragen, Schwierig­keiten, die durch das Alter ent­stehen, zu ver­hüten, zu über­winden oder zu mildern.

Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

Die ergänzende Hilfe zum Lebens­unterhalt soll den not­wendigen und ange­messenen Bedarf des täglichen Lebens sicher­stellen. 

Erholungshilfe

Zur Erhaltung oder Ver­besserung der Gesund­heit oder Arbeits­fähigkeit können in der Regel drei­wöchige Erholungs­aufenthalte in Vertrags­häusern oder an Erholungs­orten nach freier Wahl, regelhaft alle zwei Jahre, bezuschusst werden.

Erziehungsbeihilfe

Gesund­heitlich geschädigte Menschen können für ihre Kinder Erziehungs­beihilfen für Erziehungs­maßnahmen, Schul- und Berufs­ausbildung und in besonderen Fällen auch für die berufliche Fort­bildung erhalten.

Hilfe zur Pflege

Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben Men­schen, die wegen einer körper­lichen, geistigen oder seelischen Krank­heit oder Be­hinderung für die ge­wöhnlichen und regel­mäßig wieder­kehrenden Ver­richtungen im Ab­lauf des täglichen Lebens auf Dauer der Hilfe bedürfen.

Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes

Diese Leistung soll Menschen den Ver­bleib in der vertrauten Um­gebung und dem gewohnten Lebens­umfeld ermöglichen, wenn sie vorüber­gehend nicht mehr in der Lage sind, ihren Haus­halt selbst­ständig zu führen.

Hilfe in besonderen Lebenslagen/Eingliederungshilfe

Diese Leistungen sollen Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Be­hinderung die selbst­bestimmte Teil­habe am Leben in der Gemein­schaft sowie eine möglichst selbst­ständige und selbst­bestimmte Lebens­führung er­möglichen oder er­leichtern.

Krankenhilfe

Bei behandlungs­bedürftigen Krank­heiten können ergänzend zu den Leistungen der ge­setzlichen Kranken­versicherung oder der Heil- und Kranken­behandlung durch die Ver­sorgungs­ver­waltung Kosten für die ärztliche oder medizinische Be­handlung über­nommen werden.

Teilhabe am Arbeitsleben

Die Leistungen sollen eine erst­malige Ein­gliederung oder Wieder­ein­gliederung des gesundheitlich geschädigten Menschen in Arbeit und Beruf sicher­stellen.

Wohnungshilfe

Gesund­heitlich schwer geschädigte Menschen erhalten Wohnungs­hilfen für die schädigungs­gerechte Aus­stattung oder bauliche Ver­änderungen ihres Wohn­raumes.