
Antragsverfahren
Ablauf des Verfahrens
Ablauf des Verfahrens
Verpflichtung zur Mitwirkung
Zur Prüfung eines Antrags ziehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger des Sozialen Entschädigungsrechts, den Versorgungsverwaltungen, neben dem ausgefüllten Antragsformular auch medizinische Unterlagen hinzu, befragen Zeuginnen und Zeugen und fordern Gutachten an.
Darüber hinaus sind die Antragstellerinnen und Antragsteller verpflichtet, unterstützend mitzuwirken, indem sie alle erforderlichen Angaben machen, die zur Klärung des Anspruchs wichtig sind. Das Ergebnis der Prüfung erhalten die Antragsteller schriftlich.
Die Dauer eines solchen Verfahrens beträgt im Normalfall etwa ein Jahr bis alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen eingeholt und ausgewertet sind, da es sich um ein sehr komplexes Rechtsgebiet handelt.
Prüfschritte im Antragsverfahren
- Nachweis des schädigenden Ereignisses
- Nachweis einer gesundheitlichen Schädigung
- Feststellung des Ursachenzusammenhangs zwischen dem schädigendem Ereignis und der gesundheitlicher Schädigung
- gegebenenfalls Berechnung von einkommensabhängigen Leistungen