Ein dicker Papierstapel liegt auf einem Schreibtisch.

Antragsverfahren

Ablauf des Verfahrens

Ablauf des Verfahrens

Ver­pflichtung zur Mit­wirkung

Zur Prüfung eines Antrags ziehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger des Sozialen Entschädigungs­rechts, den Versorgungs­verwaltungen, neben dem aus­gefüllten Antrags­formular auch medizinische Unterlagen hinzu, befragen Zeuginnen und Zeugen und fordern Gutachten an.

Darüber hinaus sind die Antrag­stellerinnen und Antrag­steller verpflichtet, unterstützend mitzuwirken, indem sie alle erforderlichen Angaben machen, die zur Klärung des Anspruchs wichtig sind. Das Ergebnis der Prüfung erhalten die Antrag­steller schriftlich.

Die Dauer eines solchen Verfahrens beträgt im Normal­fall etwa ein Jahr bis alle erforderlichen Auskünfte und Unter­lagen eingeholt und ausgewertet sind, da es sich um ein sehr komplexes Rechts­gebiet handelt.

 

Prüf­schritte im Antrags­verfahren

 

  • Nachweis des schädigenden Ereignisses
  • Nachweis einer gesund­heitlichen Schädigung
  • Fest­stellung des Ursachen­zusammenhangs zwischen dem schädigendem Ereignis und der gesund­heitlicher Schädigung
  • gegebenen­falls Berechnung von einkommens­abhängigen Leistungen

 

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Zwei Personen sitzen gemeinsam am Tisch und schreiben mit Kugelschreiber in Ringbücher.

Anträge stellen

Geschädigte Personen müssen einen Antrag stellen, um ihren Anspruch auf soziale Entschädigung zu prüfen und entsprechende Leistungen zu erhalten. 

Blauer Textmarker liegt auf einer Checkliste ohne Text, die teils schon abgehakt ist.

Voraussetzungen

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Versorgungs- oder Fürsorgeleistungen in Anspruch nehmen zu können.