
Anträge stellen
Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Über die Grundversorgung hinausgehende Leistungen
Die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz werden nur auf Antrag gewährt. Ob eine Person zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört und welche Versorgungsleistungen in welcher Höhe gewährt werden, entscheidet die Versorgungsverwaltung nach den Vorgaben des Bundesversorgungsgesetzes.
Zusätzliche – über diese Grundversorgung hinausgehenden – Leistungen werden von der Hauptfürsorgestelle erbracht, zum Beispiel Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Andere Leistungen, die den persönlichen Bedarf decken sollen, unterliegen einer Einkommens- und Vermögensprüfung. Die Inanspruchnahme von Leistungen der Hauptfürsorgestelle setzt zwingend die vorherige Anerkennung als versorgungsberechtigte Person durch die Versorgungsverwaltung voraus.
Bei Soldatinnen und Soldaten wird die Anerkennung als versorgungsberechtigte Menschen sowie alle Versorgungs- und Fürsorgeleistungen vom Personalmanagement der Bundeswehr über die Soldatenversorgung erbracht. Es gelten die Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes.
Mehr Informationen zum Antragsverfahren.
Beratungsangebote
Die Träger der Sozialen Entschädigung bieten unterschiedliche Beratungsangebote für Betroffene und Angehörige an. Dazu gehören allgemeine Sprechtage und Sprechstunden der Orthopädischen Versorgungsstelle. Die Termine und Orte erfahren Sie beim regional zuständigen Versorgungsamt.