Zwei Personen sitzen gemeinsam am Tisch und schreiben mit Kugelschreiber in Ringbücher.

Anträge stellen

Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

Über die Grund­versorgung hinaus­gehende Leistungen

Die Leistungen nach dem Bundes­versorgungs­gesetz werden nur auf Antrag gewährt. Ob eine Person zum anspruchs­berechtigten Personen­kreis gehört und welche Versorgungs­leistungen in welcher Höhe gewährt werden, entscheidet die Versorgungs­verwaltung nach den Vor­gaben des Bundes­versorgungs­gesetzes.

Zusätzliche – über diese Grund­versorgung hinaus­gehenden – Leistungen werden von der Haupt­fürsorge­stelle erbracht, zum Beispiel Leistungen zur Teil­habe am Arbeits­leben. Andere Leistungen, die den persönlichen Bedarf decken sollen, unterliegen einer Einkommens- und Vermögens­prüfung. Die Inanspruch­nahme von Leistungen der Haupt­fürsorge­stelle setzt zwingend die vorherige Anerkennung als versorgungs­berechtigte Person durch die Versorgungs­verwaltung voraus.

Bei Soldatinnen und Soldaten wird die Anerkennung als versorgungs­berechtigte Menschen sowie alle Versorgungs- und Fürsorge­leistungen vom Personal­management der Bundes­wehr über die Soldaten­versorgung erbracht. Es gelten die Regelungen des Bundes­versorgungs­gesetzes.

Mehr Informationen zum Antrags­verfahren.

 

Beratungs­angebote

Die Träger der Sozialen Ent­schädigung bieten unter­schiedliche Beratungs­angebote für Betroffene und Angehörige an. Dazu gehören allgemeine Sprech­tage und Sprech­stunden der Orthopädischen Versorgungs­stelle. Die Termine und Orte erfahren Sie beim regional zuständigen Versorgungs­amt.

 

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Ein dicker Papierstapel liegt auf einem Schreibtisch.

Antragsverfahren


Zur Prüfung eines Antrags ziehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger des Sozialen Entschädigungs­rechts, den Versorgungs­verwaltungen, neben dem ausgefüllten Antrags­formular auch medizinische Unterlagen hinzu.

Blauer Textmarker liegt auf einer Checkliste ohne Text, die teils schon abgehakt ist.

Voraussetzungen

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Versorgungs- oder Fürsorgeleistungen in Anspruch nehmen zu können.