
Aufgaben, Leistungen und Anträge
Unterstützungsangebote im Zuge der sozialen Entschädigung
Unterstützungsangebote im Zuge der sozialen Entschädigung
Leistungen im Überblick
Die Unterstützungsleistungen im Sozialen Entschädigungsrecht können finanzieller Art sein (z.B. Renten, Übernahme von Behandlungskosten, Pflegezulagen) oder in einer Sachleistung bestehen (z.B. orthopädische Versorgung, Badekuren, Erholungsaufenthalte). Die Höhe der Sach- und Geldleistungen ist abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der betroffenen Person, die bei jedem Antrag entsprechend zu prüfen sind. Wenn der Bedarf der Leistungen allerdings ausschließlich durch die Folgen der Schädigung verursacht wird, können im Einzelfall auch einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen erbracht werden.
Dabei gilt generell ein zweistufiger Aufbau der Unterstützungsleistungen:
- Für die grundlegenden Leistungen der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Versorgung ist die Versorgungsverwaltung bzw. die Soldatenversorgung zuständig.
- Darüber hinausgehende Unterstützung zur Ergänzung der Grundversorgung kann von den Hauptfürsorgestellen im Rahmen der Fürsorge erbracht werden.