Hauptfürsorgestellen

Die Hauptfürsorgestellen sind für die praktische Durchführung der Sozialen Entschädigung in den einzelnen Bundesländern verantwortlich. Ab 1. Januar 2024 heißen sie „Träger der Sozialen Entschädigung“.

Die Hauptfürsorgestellen werden im Rahmen des SGB XIV ab 1. Januar 2024 in „Träger der Sozialen Entschädigung“ umbenannt. Sie sind für die praktische Durchführung der Sozialen Entschädigung in den Bundesländern verantwortlich und kümmern sich um die Anerkennung der Ansprüche sowie die Vergabe der Leistungen.

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