Hauptfürsorgestelle

Hauptfürsorgestellen sind im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) für individuelle Leistungen an Kriegsopfer und Wehrdienstbeschädigte sowie deren Hinterbliebenen zuständig.

Bis zum Inkrafttreten des SGB IX zum 1.7.2001 war die Hauptfürsorgestelle für Aufgaben nach dem Schwerbehindertengesetz sowie für Aufgaben im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) zuständig.

Seit dem 1.7.2001 heißt die Behörde, die die Aufgaben nach dem neuen Schwer­be­hin­der­ten­recht (Teil 3 SGB IX) wahrnimmt, Integrationsamt. Zwischenzeitlich erfolgte zum Teil die Um­be­nen­nung in Inklusionsamt.

Die Hauptfürsorgestelle ist seither ausschließlich für die Aufgaben im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) für individuelle Leistungen an Kriegsopfer und Wehrdienstbeschädigte (Kriegsopferfürsorge) sowie ihre Hinterbliebenen zuständig. Die Hauptfürsorgestelle ist zugleich auch Rehabilitationsträger.

Die Hauptfürsorgestellen sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. In einzelnen Ländern (zum Beispiel Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen) werden die genannten Aufgaben der Hauptfürsorgestelle zum Teil von den Fachstellen für Menschen mit Behinderung im Beruf wahrgenommen.

Die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben sich in der Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zu­sam­men­ge­schlos­sen.

Aufgaben

Die Aufgaben der Hauptfürsorgestelle im Überblick:

  • Kriegsopferfürsorge (Bundesversorgungsgesetz)
  • Berufliche Hilfen
  • Erziehungshilfen
  • ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen
  • Erholungshilfen
  • Kuren
  • Wohnungshilfen
  • Hilfe zur Pflege
  • Altenhilfe
  • Krankenhilfe

Stand: 30.09.2022

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