Fachdienste der Integrationsämter

Die Fachdienste sind auf die Fragen von Menschen mit Behinderung ausgerichtet, zum Beispiel Integrationsfachdienste für hörgeschädigte, blinde, suchtkranke oder Menschen mit seelischer Behinderung. Sie beraten auch ihre Arbeitgeber, die Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte.

Angesichts der zahlreichen unterschiedlichen Behinderungsarten, der breiten Palette der beruflichen Tätigkeiten und der von Betrieb zu Betrieb unterschiedlichen Ar­beits­platz­be­din­gun­gen wird die Vielfältigkeit der Aufgaben der Integrationsämter bei der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben und ihrer Sicherung deutlich.

Um diese Aufgabe sachgerecht zu erledigen, haben viele Integrationsämter Fachdienste eingerichtet. Diese können je nach regionaler Struktur mit eigenem Personal besetzt sein oder die Aufgabe wird einem geeigneten Dritten übertragen.

Organisation der Fachdienste

Die Fachdienste sind

  • auf die Fragen der beruflichen Teilhabe spezieller Gruppen von Menschen mit Schwer­be­hin­de­rung ausgerichtet (zum Beispiel Integrationsfachdienste für hörgeschädigte, blinde, suchtkranke oder Menschen mit seelischer Behinderung),
  • befassen sich unabhängig von der Art der Behinderung mit einem bestimmten Aufgabenbereich innerhalb der beruflichen Teilhabe, wie die Technischen Be­ra­tungs­diens­te mit der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen,
  • oder richten sich mit ihrem Beratungs- und Lotsenangebot an eine bestimmte Gruppe auf dem Arbeitsmarkt, wie zum Beispiel die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die in 2022 neu geschaffen worden sind, um gerade kleine und mittlere Arbeitgeber zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu beraten und bei der Antragstellung für Förderleistungen zu unterstützten.

Aufgaben der Fachdienste

Die Mitarbeiter der Fachdienste (zum Beispiel Ingenieure, Psychologen und Sozialarbeiter) beraten die Menschen mit Schwerbehinderung, ihre Arbeitgeber, die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­gen sowie Betriebs- und Personalräte (Integrationsteam). Sie übernehmen im Einzelfall auch die persönliche Begleitung von Menschen mit Schwerbehinderung, vor allem am Arbeitsplatz. Die Fachdienste stellen ferner den fachlichen Kontakt zu anderen Einrichtungen und Fachleuten her, die den Menschen mit Schwer­be­hin­de­rung unterstützen oder deren Einschaltung zur Sicherung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses notwendig wird (zum Beispiel Ärzte, Lieferanten technischer Geräte und so weiter).

Stand: 30.09.2022

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