Integrationsteam

Das Integrationsteam ist ein betriebliches Gremium. Seine Aufgabe ist es, eigenverantwortlich die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben und in der Gesellschaft zu fördern.

Das Integrationsteam besteht – gemäß §§ 176, 178, 181 SGB IX – aus dem Betriebsrat be­zie­hungs­wei­se Personalrat, der Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung und dem In­klu­si­ons­be­auf­trag­ten des Ar­beit­ge­bers. Nach dem Schwer­be­hin­der­ten­recht (Teil 3 SGB IX) unterstützen die Mitglieder des In­te­gra­ti­ons­teams in den Betrieben und Dienststellen die Teilhabe von Menschen Schwerbehinderung im Arbeitsleben und in der Gesellschaft.

Aus diesen Bestimmungen folgt, dass der Gesetzgeber die Sicherung der Teilhabe von Men­schen mit Behinderung im Arbeitsleben und in der Gesellschaft nicht allein Behörden überlassen hat, sondern großen Wert auf die eigenverantwortliche Mitwirkung der betrieblichen Beteiligten legt. Im Unterschied und als wesentliche Ergänzung zu den Leistungen der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes soll die betriebliche Selbsthilfe aktiviert werden.

Aufgaben des Integrationsteams

Die Aufgabe des Integrationsteams besteht im Wesentlichen darin, die betrieblichen Möglichkeiten für eine den Fähigkeiten und der Behinderung entsprechende Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung voll auszuschöpfen. Dabei sollen sie untereinander – in Form des Integrationsteams – und mit den behördlichen Aufgabenträgern eng zusammenarbeiten (§ 182 SGB IX).

Das Integrationsteam wirkt maßgeblich bei der Erarbeitung und beim Abschluss einer Inklusionsvereinbarung mit und nimmt eine wichtige Funktion im Rahmen der Prävention und innerhalb des Betrieblichen Eingliederungsmanagements wahr. Das Integrationsteam tritt bei Bedarf oder auch regelmäßig zusammen und ist offen für die Mitarbeit weiterer betrieblicher Funktionsträger, zum Beispiel der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder des Betriebsarztes.

Stand: 30.09.2022

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