Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Das Bundesversorgungsgesetz regelt die soziale Entschädigung für Wehrdienstopfer, Impf­ge­schä­dig­te und Opfer von Gewalttaten wegen gesundheitlicher oder wirt­schaft­li­cher Folgen einer anerkannten gesundheitlichen Schädigung. Leistungen zahlen die Träger der Sozialen Entschädigung.

Das Bundesversorgungsgesetz regelt die soziale Entschädigung für Kriegsopfer wegen ge­sund­heit­li­cher oder wirtschaftlicher Folgen einer anerkannten gesundheitlichen Schä­di­gung. Das Gesetz findet entsprechende Anwendung auf Wehrdienstopfer, Impf­ge­schä­dig­te und Opfer von Gewalttaten. Leistungen erhalten die Beschädigten und ihre Angehörigen sowie die Hinterbliebenen (Witwen, Waisen, Eltern).

Die Träger der Sozialen Entschädigung gewähren als Rehabilitationsträger auf Antrag oder von Amts wegen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Beschädigte (§ 26 BVG).

Stand: 30.09.2022

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