Berufsgenossenschaft (BG)

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie gewähren Leistungen für Arbeitnehmer zur Prävention, medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Entschädigung für Folgen von Ar­beits-/We­ge­un­fäl­len und Berufskrankheiten.

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Deren Aufgaben sind im 7. Sozialgesetzbuch (SGB VII) definiert. Sie umfassen Leistungen für Arbeitnehmer in Betrieben der freien Wirtschaft beziehungsweise in der Land- und Forst­wirt­schaft zur

Dazu zählen das Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit, das Übergangsgeld im Rahmen der Leistungen zur beruflichen Teilhabe oder spezifische Renten.

Jeder ist versichert

Kraft Gesetzes ist jeder Arbeitnehmer in einem Betrieb gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert – und jeder Unternehmer ist Mitglied in der für seinen Gewerbezweig errichteten Berufsgenossenschaft.

Aktuell (Stand September 2022) existieren in Deutschland neun gewerbliche Be­rufs­ge­nos­sen­schaf­ten für die ihnen zugeordneten Gewerbezweige. Die Be­rufs­ge­nos­sen­schaft für die Land- und Forstwirtschaft ist Teil des Verbundträgers Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Alle Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gehören zu den Rehabilitationsträgern.

Für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es die Unfallkassen, die kommunalen Unfallversicherungsverbände beziehungsweise die Gemeindeunfallversicherungsverbände.

Zur Prävention verpflichtet

Prävention stellt nach SGB VII eine vorrangige gesetzliche Verpflichtung dar. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erfüllen diese Aufgabe unter anderem durch

  • Beratung und Überwachung von Arbeitgebern und Beschäftigten durch technisches Aufsichtspersonal.
  • Herausgabe von Publikationen wie Unfallverhütungsvorschriften (UVV) über Einrichtungen, Anordnungen und durch Arbeitgeber zu treffende Maßnahmen.
  • Ausbildung, Aufklärung und Information, zum Beispiel die Aus- und Fortbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Sicherheitsbeauftragten, der Arbeitgeber, der Betriebs- und Personalräte sowie der Schwerbehindertenvertretung.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt den Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand dar. Er wurde 2007 zur Wahrnehmung der gemeinsamen Aufgaben gegründet.

Stand: 30.09.2022

Zum Fachlexikon