Arbeitsmedizin

In der Arbeitsmedizin werden die Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit und von Krankheiten auf die Arbeitsfähigkeit untersucht. Das Ziel ist, Gesundheitsschäden zu vermeiden, die sich aus den Arbeitsbedingungen ergeben könnten, und Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten zu verhüten.

Die Arbeitsmedizin befasst sich mit den Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit und den Auswirkungen von Krankheiten auf die Arbeitsfähigkeit. Ihre Aufgabe besteht darin, Ge­sund­heits­schä­den zu verhüten, die sich aus den Arbeitsbedingungen ergeben könnten. Dazu gehören auch die Verhütung von Arbeitsunfällen und die Erforschung und Vermeidung von Berufskrankheiten. Aufgabe der Arbeitsmedizin ist es ferner, sicherzustellen, dass die einzelnen Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausüben können, die ihrem körperlichen und see­li­schen Leistungsvermögen entspricht. Psychische Gesichtspunkte, die bei der Ar­beits­tä­tig­keit beachtet werden müssen, sind Gegenstand der Arbeitspsychologie. We­sent­li­che Teilgebiete der Arbeitsmedizin sind die Arbeitsphysiologie und die Ar­beits­hy­gi­e­ne.

Arbeitsphysiologie

Die Arbeitsphysiologie befasst sich mit den Körper- und Sinnesfunktionen bei der Arbeit sowie den körperlichen Belastungen bei beruflichen Tätigkeiten. Sie ermittelt die Wech­sel­wir­kun­gen zwischen Mensch, Arbeitsaufgabe und Arbeitsplatz. Zum Gegenstand der Un­ter­su­chung gehören:

  • die Belastung, das heißt eine vorgegebene Anforderung, die von äußeren Ar­beits­be­din­gun­gen, nicht aber vom betroffenen Arbeitnehmer abhängt (zum Beispiel das Einspannen eines Werkstücks in die Drehbank)
  • die Leistung, das heißt die Reaktion des Arbeitnehmers auf die Belastung (zum Beispiel das Aufbringen von Muskelkraft beim Heben und Einspannen des Werkstücks in die Drehbank, verbunden mit dem Sehen als Sinnesleistung)
  • die Beanspruchung, das heißt die individuellen Reaktionen des menschlichen Organismus beim Erbringen der Leistung (zum Beispiel die Pulsfrequenz)

Arbeitshygiene

Die Arbeitshygiene (Gewerbehygiene) befasst sich mit den Gefährdungen der Gesundheit durch die Arbeit. Arbeitshygienisch sind vor allem von Bedeutung:

  • die zu bearbeitenden Materialien und Stoffe, zum Beispiel chemische Substanzen, giftige Stoffe
  • die bei einzelnen Arbeitsvorgängen auftretenden Gase, Stäube und Dämpfe
  • Lärmbelastungen
  • die Be- und Entlüftung der Arbeitsräume sowie insgesamt die klimatischen Verhältnisse im Betrieb und am Arbeitsplatz
  • die Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz
  • Art und Beschaffenheit der Arbeitskleidung
  • Fragen der Feuergefährdung
  • die Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, Schicht- und Wechseldienst, Arbeitspause
  • der (psychische) Arbeitsdruck, die Arbeitsverdichtung

Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind gerade für Menschen mit Schwerbehinderung – auf­grund der behinderungsbedingten Funktionseinschränkungen – von besonderer Be­deu­tung. So ist im Einzelfall zu klären, welche Tätigkeiten der Mensch mit Behinderung mit Rücksicht auf Art oder Schwere der jeweiligen Behinderung ausüben kann (Profilmethode) und welche technischen Arbeitshilfen erforderlich sind. Eine wichtige arbeitsmedizinische Funktion haben die nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vom Arbeitgeber zu be­stel­len­den Be­triebs­ärz­te im Hinblick auf ärztliche Untersuchungen, arbeitsmedizinische Beurteilungen und Beratungen.

Aspekte im Schwerbehindertenrecht

Ausdrücklich gefordert wird die Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen schwerbehinderter Menschen (§ 164 Absatz 4 Nummer 1 und Nummer 4 SGB IX).

Daneben ist der wichtige Gedanke der Prävention und der frühzeitigen Reaktion auf gesund­heitliche Gefährdungen bei der Arbeitstätigkeit (Be­trieb­li­ches Ein­glie­de­rungs­ma­na­ge­ments) im Teil 3 des SGB IX in § 167 verankert.

Stand: 30.09.2022

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