Abwicklungsvertrag

Ein Abwicklungsvertrag regelt die Art und Weise, wie ein Arbeitsverhältnis nach erfolgter fristgerechter Kündigung abgewickelt wird. Dabei sind bestimmte Rechte zu gewährleisten, insbesondere der Kündigungsschutz für Menschen mit Schwer­behin­derung.

Ein Abwicklungsvertrag regelt die Modalitäten der Abwicklung eines Ar­beits­ver­hält­nis­ses nach einer fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber. Die Beendigung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses selbst ist – anders als bei einem Aufhebungsvertrag – nicht Gegenstand der Ver­ein­ba­rung.

Kündigungsschutz für Menschen mit Schwerbehinderung

Die Einhaltung aller kündigungsschutzrechtlichen Bestimmungen, wie der besondere Kün­di­gungs­schutz für schwerbehinderte Menschen ist zu gewährleisten.

Der Kündigungsschutz für Menschen mit Schwerbehinderung ist in den §§ 168 bis 175 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) definiert. Zu beachten sind auch die Anhörungsrechte des Betriebsrates nach § 102 BetrVG und der Personalräte nach § 79 BPersVG beziehungsweise die jeweiligen Länder­personal­vertre­tungs­gesetze.

Verzicht auf Kündigungsschutzklage

Mit einem Abwicklungsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zum Beispiel, auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten. Damit verknüpft wird häufig die Vereinbarung einer Abfindung zugunsten des Arbeitnehmers.

Stand: 30.09.2022

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