Prüfung von Wahlvorschlägen

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big_sea
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Registriert: Donnerstag 17. September 2026, 09:25

Prüfung von Wahlvorschlägen

Beitrag von big_sea »

Zur Vorbereitung der SBV-Wahl habe ich den Kommentar zur SchwbVWO von Wiegand und Hohmann, hier bin ich beim Thema Prüfung der Wahlvorschläge auf Seite 114 RN 58 auf den Satz gestoßen

"der Wahlvorstand muss in öffentlicher Sitzung die Gültigkeit der eingegangen Wahlvorschläge prüfen".

Mir ist bisher bei allen Wahlen nur eine öffentliche Sitzung des Wahlvorstandes bekannt, und dies betrifft die Auszählung. Ich habe auch bisher nichts gefunden das diesen Komentarsatz bestätigt.

Ich bin der Meinung, dieser Satz ist nicht richtig. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
jada.wasi
Beiträge: 608
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Prüfung von Wahlvorschlägen öffentlich?

Beitrag von jada.wasi »

Wiegand/Hohmann hat geschrieben:Der Wahlvorstand muss in öffentlicher Sitzung die Gültigkeit der eingegangen Wahlvorschläge prüfen …
Das halte ich für groben Unfug,
da allenfalls kann – nicht muss
:

Es mag zwar sein, dass der Wahlvorstand die Prüfung der SBV-Wahlvorschläge in öffentlicher Sitzung prüfen dürfe im öffentlichen Dienst. Eine solche Verpflichtung („muss“) wird aber in der Fachliteratur nicht gesehen, soweit ersichtlich – entgegen der nicht näher begründeten Ansicht in Wiegand/ Hohmann, SchwbVWO, § 6 Rn. 58. Im Unterschied bspw. zu.den §§ 12 und 13 SchwbVWO ordnet die Wahlordnung jedenfalls nicht an, wonach in öffentlicher Sitzung auch die Wahlvorschläge zu prüfen seien (Dr. Sachadae, LPK-SGB IX, § 2 SchwbVWO Rn. 11).

Vergl. aber zu den Sitzungen des Wahlvorstands im ÖD Wiegand/Hohmann, SchwbVWO, in: § 2 Rn. 13 / 29, mit BVerwG-Rechtsprechungsnachweisen. Gruß Jada Wasi
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