Ist es rechtlich erlaubt, dass ich als Vertrauensperson zurücktrete und mich sogleich wieder aufstellen bzw. wählen lasse?
Generell muss ich schnellstens eine außerordentliche SBV-Wahl einleiten, denn derzeit gibt es keinen Stellvertreter. Wenn ich jetzt nur eine Nachwahl bzgl. des Stellvertreters einleite, besteht nächstes Jahr zur regulären Wahl die Gefahr, dass wir unter 5 beeinträchtigte Mitarbeiter sind.
Des Weiteren ergibt sich für mich die Frage, müssen im vereinfachten Wahlverfahren zum Zeitpunkt erkrankte Betroffene per Briefwahl befragt werden? Außerdem besteht das Problem, dass an der SBV nur ich als Vertrauensperson und ein Kollege als Stellvertreter Interesse haben. Es gibt quasi keine Auswahlliste.
Bitte entschuldigt diese evtl blöden Fragen - jedoch habe ich außer ein paar Seminarstunden keinerlei Erfahrung und bin momentan total überfordert als Vertrauensperson.
Vielen Dank vorab für Eure Antworten.
Außerordentliche Wahl
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albarracin
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Re: Außerordentliche Wahl
Hallo,
JaIst es rechtlich erlaubt, dass ich als Vertrauensperson zurücktrete und mich sogleich wieder aufstellen bzw. wählen lasse?
Nein. Es wird zur Wahlversammlung eingeladen. Es empfiehlt sich eine persönliche Einladung per Post, um abwesende (Urlaub, Krankheit, befristete Rente) Wahlberechtigte zu erreichen. auch Langzeitkranke haben idR keinen Hausarrest und können an einer wahlversammlung teilnehmen.Des Weiteren ergibt sich für mich die Frage, müssen im vereinfachten Wahlverfahren zum Zeitpunkt erkrankte Betroffene per Briefwahl befragt werden?
Das ist zulässig.Außerdem besteht das Problem, dass an der SBV nur ich als Vertrauensperson und ein Kollege als Stellvertreter Interesse haben.
Bewerber*innen müssen nicht selbst schwerbehindert/gleichgestellt sein. Du kannst auch Menschen außerhalb der Wahlberechtigten (zB Betriebsräte) gezielt ansprechen.Es gibt quasi keine Auswahlliste.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang