Vorstellungsgespräche
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Vorstellungsgespräche
Hallo in die Runde, ich bin relativ neu in meiner Funktion in der SBV. Ich soll demnächst an einem Bewerberverfahren teilnehmen bei dem sich einige Schwerbehinderte und Nichtbehinderte beworben haben. Meine Frage dazu lautet: Nehme ich bei den Vorstellungsgesprächen als SBV nur bei den Bewerbern mit einer Schwerbehinderung teil oder bei allen um die Eignung mit beurteilen zu können? Die Vorstellungsgespräche gehen über mehrere Tage. Laut Sachbearbeiterin aus der Personalabteilung soll ich nur bei den Gesprächen mit den Schwerbehinderten Bewerbern teilnehmen. Ich freue mich auf Eure Antworten. Viele Grüße
Vorstellungsgespräche
Personalsachbearbeiter haben das nicht zu bestimmen, zumal wenn offenbar unqualifiziert bzw. ungeschult:Wetterauer hat geschrieben: ↑Donnerstag 11. September 2025, 08:24 Laut Sachbearbeiterin aus der Personalabteilung soll ich nur bei den Gesprächen mit den schwerbehinderten Bewerbern teilnehmen.
Das ist Fake! Die Sachbearbeiterin hat keine Ahnung und fabuliert: Wie sollte denn da eine SBV eine vergleichende Stellungnahme abgeben? Vergl. hierzu ausführlich schon Diskussion 2020. Grundschulungen dazu bieten auch die Integrationsämter an. Das wäre eindeutige offensichtliche Verfahrensdiskriminierung und könnte daher AGG-Kosten verursachen. Grundlegend hierzu BMAS vom 19.06.2007. (umfassend Prof. Düwell, LPK-SGB IX, § 178 Rn. 2). Vgl. auch BIH-Fachlexikon. Ebenso SBV-Guide, Seite 13:
Digitale BIH-Akademie:SBV-Guide hat geschrieben:Hat in der Vorstellungsrunde ein Bewerber eine Schwerbehinderung oder ist gleichgestellt, dann nehmen Sie an allen Gesprächen teil, um eine fundierte Einschätzung abgeben zu können.
Siehe dazu zum Beispiel auch den neuen BIH-Onlinekurs SGB IX im Personalmanagement zur SBV-Mitwirkung bei Personalentscheidungen. Schon rein logisch wär da eine vergleichende Stellunngnahme folglich komplett vereitelt, also grobe SBV-Amtsbehinderung (§ 179 Abs. 2 SGB IX) Deren „Auslegung“ ist unprofessionell bzw. „stümperhaft“ sowie sinnbefreit und bar jeder Logik zur Rechtslage seit Jahrzehnten (schon seit 2001). Gruß Jada Wasi
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Re: Vorstellungsgespräche
Hallo,
der Wortlaut des § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __178.html
ist so zu interpretieren, daß alle Vorstellungsgespräche in einem Bewerbungsverfahren gemeint sind. Da gibt es keine zwei Meinungen in Rechtsprechung und Fachkommentierung.
Und das Ablehnungsrecht nach § 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __164.html
steht auch nur schwerbehinderten/gleichgestellten Bewerber*innen zu. Nicht schwerbehinderte/gleichgestellte Bewerber*innen haben kein Ablehnungsrecht. Das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt.
der Wortlaut des § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __178.html
ist so zu interpretieren, daß alle Vorstellungsgespräche in einem Bewerbungsverfahren gemeint sind. Da gibt es keine zwei Meinungen in Rechtsprechung und Fachkommentierung.
Und das Ablehnungsrecht nach § 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __164.html
steht auch nur schwerbehinderten/gleichgestellten Bewerber*innen zu. Nicht schwerbehinderte/gleichgestellte Bewerber*innen haben kein Ablehnungsrecht. Das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang