Änderungen an der Wählerliste bis zum BEGINN der Stimmabgabe

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Herr_Kramer
Beiträge: 1
Registriert: Mittwoch 4. November 2026, 10:03

Änderungen an der Wählerliste bis zum BEGINN der Stimmabgabe

Beitrag von Herr_Kramer »

Guten Morgen zusammen,
bezüglich der Wählerliste gibt es bei uns im Wahlvorstand unterschiedliche Auffassungen, was unter Beginn der Stimmabgabe bei einer Briefwahl zu verstehen ist.
Wir haben die Briefwahlunterlagen versendet und es sind bereits von Wählern Briefumschläge mit Wahlunterlagen zurückbekommen. Meiner Auffassung nach hat damit die Stimmabgabe begonnen und es sind keine Änderungen an der Wählerliste mehr möglich.
Allerdings gibt es auch Mitglieder des Wahlvorstandes, die bezweifeln, dass keine Änderungen an der Wählerliste mehr vorgenommen werden können.
Hat sich jemand mit dieser Thematik beschäftigt und kann mir Quellen nennen, mit denen ich meine Auffassung stützen kann, falls ich nicht falsch liege?
matthias.günther
Beiträge: 308
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

Re: Änderungen an der Wählerliste bis zum BEGINN der Stimmabgabe

Beitrag von matthias.günther »

Hallo

bei der schriftlichen Stimmabgabe gibt es keinen festen Beginn der Stimmabgabe, sondern einen längeren Zeitraum - "Stimmabgabekorridor" (spontane Wortschöpfung von mir) zur Rücksendung der Briefwahlunterlagen. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SchwbVWO erfasst dies nicht, weil er für die Stimmabgabe im Betrieb konzipiert wurde. Es gibt indes einen spätesten Zeitpunkt für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen. Da hier wie gesagt ein "Stimmabgabekorridor" besteht, muss nämlich im Wahlausschreiben präzise bekanntgegeben werden, bis zu welchem Tag und welcher Uhrzeit die Wahlvorschläge beim Wahlvorstand eingegangen sein müssen. Außerdem muss unbedingt rechtzeitig bekannt gegeben werden, wann und wo die Freiumschläge in öffentlicher Sitzung des Wahlvorstandes geöffnet werden.

§ 4 Abs. 3 SchwbVWO: "Im übrigen kann nach Ablauf der Einspruchsfrist die Liste der Wahlberechtigten nur bei Schreibfehlern, offenbaren Unrichtigkeiten, in Erledigung rechtzeitig eingelegter Einsprüche oder bei Eintritt oder Ausscheiden eines Wahlberechtigten bis zum Tage vor dem Beginn der Stimmabgabe berichtigt oder ergänzt werden." Die "Zweifler" haben also recht.
jada.wasi
Beiträge: 626
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Bis wann Änderung der Wählerliste?

Beitrag von jada.wasi »

Kramer hat geschrieben: ↑Mittwoch 4. November 2026, 10:10 Wir haben die Briefwahlunterlagen versendet und es sind bereits von Wählern Briefumschläge mit Wahlunterlagen zurückbekommen. Meiner Auffassung nach hat damit die Stimmabgabe begonnen und es sind keine Änderungen an der Wählerliste mehr möglich.
Die professionelle Auslegung von matthias.günther ist nach Sinn und Zweck die einzig richtige: Würde eine Berichtigung der Wählerliste verweigert, dann wären die SBV-Wahlen ggf. angreifbar – soweit hiervon die Wahlergebnisse rechnerisch abhängen könnten, also z.B. bei Stimmengleichheit oder bei nur einer Stimme Unterschied.

Trotz des eher irreführenden Rechtsbegriffes »kann« in dem § 4 Abs. 3 S. 2 SchwbVWO besteht insoweit kein Ermessen des Wahlvorstands, sondern Verpflichtung.

NB: Anfechtungsausschlussgründe iSd § 19 Abs. 3 BetrVG n.F. gelten nicht analog für SBV-Wahlen, weder für Betriebe noch für Behörden oder Gerichte. Steht so zu Recht ja auch nicht im Muster-Wahlausschreiben der BIH (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 WahlO-BetrVG). Gruß Jada Wasi
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