Hallo,
Ich bin neu hier und habe mal zwei Fragen
Ich habe einen GDB 50 , Arbeitgeber ist auch die Beeinträchtigung bekannt, muss ich noch ein ärztliches Attest vorlegen ( zb. Anpassung der Arbeitszeit, Tätigkeiten)?
Und kann der AG verlangen das ich dies jährlich neu vorlegen muss?
MfG TheoW
Schwerbehinderung Attest
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matthias.günther
- Beiträge: 307
- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
Re: Schwerbehinderung Attest
Hallo,
macht der schwerbehinderte Arbeitnehmer den Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung i. S. v. § 164 Abs. 4 S. 1 SGB IX geltend, so hat er grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen. Eine im Gegenzug vom Arbeitgeber ggf. vorgetragene Unzumutbarkeit hat dieser sowohl darzulegen als auch zu beweisen. Nachweise für behinderungsbedingte Einschränkungen können z. B. ärztliche Atteste oder betriebsärztliche Beurteilungen sein. Geht hieraus eine dauerhafte Feststellung von Einschränkungen oder empfohlenen Maßnahmen nicht hervor, kann der Arbeitgeber eine erneute Vorlage verlangen. Im Einzelfall, falls vorhanden, die Schwerbehindertenvertretung bzw. den Betriebsrat vor Abgabe eines solchen Attestes um Rat fragen, oder auch direkt das zuständige Integrationsamt oder den Integrationsfachdienst.
VG aus dem Integrationsamt
macht der schwerbehinderte Arbeitnehmer den Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung i. S. v. § 164 Abs. 4 S. 1 SGB IX geltend, so hat er grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen. Eine im Gegenzug vom Arbeitgeber ggf. vorgetragene Unzumutbarkeit hat dieser sowohl darzulegen als auch zu beweisen. Nachweise für behinderungsbedingte Einschränkungen können z. B. ärztliche Atteste oder betriebsärztliche Beurteilungen sein. Geht hieraus eine dauerhafte Feststellung von Einschränkungen oder empfohlenen Maßnahmen nicht hervor, kann der Arbeitgeber eine erneute Vorlage verlangen. Im Einzelfall, falls vorhanden, die Schwerbehindertenvertretung bzw. den Betriebsrat vor Abgabe eines solchen Attestes um Rat fragen, oder auch direkt das zuständige Integrationsamt oder den Integrationsfachdienst.
VG aus dem Integrationsamt
Re: Schwerbehinderung Attest
Danke für die Antwort
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matthias.günther
- Beiträge: 307
- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
Re: Schwerbehinderung Attest
Warum kapern Sie einen alten Thread und schreiben eine Antwort, die nur meine Antwort auf die damalige Frage abschreibt, das aber in einem platten KI-Stil?
SPAM * SPAM * SPAM
crimson_thrush (Spammer)
Dieser Typ (alias crimson_thrush) ist Spammer. Versucht kommerzielle Werbelinks für „dubiose“ US-Zockerwebsite in.Foren „unterzujubeln“: Keine deutsche Lizenz für diese Online-Glücksspiele aus Kalifornien (USA) – folglich auch insoweit illegal. Geschädigte warnen im Web vor solchen „Online-Casinos“ aus den USA nachdrücklich. Sie enden regelmäßig mit der Endung .com
Der einzige Grund für dieses plumpe Gebaren:matthias.günther hat geschrieben: ↑Dienstag 27. Oktober 2026, 12:38 Warum kapern Sie einen alten Thread und schreiben eine Antwort, die nur meine Antwort auf die damalige Frage abschreibt, das aber in einem platten KI-Stil?
Dieser Typ (alias crimson_thrush) ist Spammer. Versucht kommerzielle Werbelinks für „dubiose“ US-Zockerwebsite in.Foren „unterzujubeln“: Keine deutsche Lizenz für diese Online-Glücksspiele aus Kalifornien (USA) – folglich auch insoweit illegal. Geschädigte warnen im Web vor solchen „Online-Casinos“ aus den USA nachdrücklich. Sie enden regelmäßig mit der Endung .com