BEM-Protokoll

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elke95
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BEM-Protokoll

Beitrag von elke95 »

Hallo, wer darf das BEM-Protokoll schreiben. Nur die BEM-Beauftragte (= Personalleitung) oder irgendjemand anderes aus der Personalabteilung, der oder die mir noch nicht einmal persönlich bekannt ist?
Die Einladungen zum BEM-Gespräch werden grundsätzlich an verschiedene, teilweise mir unbekannte Personen im Verteiler gesendet. Ist das zulässig? Ich habe niemals und zu keiner Zeit meine Einwilligung gegeben, dass meine personenbezogenen Daten weitergegeben werde.
annette.rosenberg
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BEM-Dokumente ungefragt weiterleiten?

Beitrag von annette.rosenberg »

elke95 hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. Oktober 2026, 09:19 Die Einladungen zum BEM-Gespräch werden grundsätzlich an verschiedene, teilweise mir unbekannte Personen im Verteiler gesendet.
Da es sich wohl um eine Einrichtung der Caritas handelt, dürfte regionales Kirchenrecht einschließlich kirchliches Datenschutzrecht anwendbar sein. Dennoch dürfte m.E. daneben zumindest EU-DSGVO zu beachten sein. Die ungefragte Weiterleitung von BEM-Dokus an „Hinz und Kunz“.erscheint mir allerdings ziemlich fragwürdig bzw. eigenmächtig: Was sagt denn zu diesem Vorgehen der Diözesandatenschutzbeauftragte – bzw. die Kirchliche Datenschutzaufsicht (KDSA)?

Mehr in BEM kompakt, im BIH-Magazin und ausführlich BEM-Handlungsempfehlungen zum BEM-Datenschutz, bzw..zum Beschäftigtendatenschutz.

Viele Grüße
Annette
annette.rosenberg
Beiträge: 200
Registriert: Montag 6. Februar 2012, 14:36

BEM-Dokumente ungefragt weiterleiten?

Beitrag von annette.rosenberg »

Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) ­
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Diözesandatenschutzbeauftragten, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gegen Vorschriften des KDG oder gegen andere Datenschutzvorschriften verstößt (§ 48 KDG). Niemand darf gemaßregelt oder benachteiligt werden, weil er eine solche Beschwerde eingereicht hat.

Viele Grüße
Annette
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