Hallo, wer darf das BEM-Protokoll schreiben. Nur die BEM-Beauftragte (= Personalleitung) oder irgendjemand anderes aus der Personalabteilung, der oder die mir noch nicht einmal persönlich bekannt ist?
Die Einladungen zum BEM-Gespräch werden grundsätzlich an verschiedene, teilweise mir unbekannte Personen im Verteiler gesendet. Ist das zulässig? Ich habe niemals und zu keiner Zeit meine Einwilligung gegeben, dass meine personenbezogenen Daten weitergegeben werde.
BEM-Protokoll
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annette.rosenberg
- Beiträge: 196
- Registriert: Montag 6. Februar 2012, 14:36
BEM-Dokumente ungefragt weiterleiten?
Hallo Elke,
da es sich wohl um eine Einrichtung der Caritas handelt, dürfte einschlägiges Kirchenrecht einschließl. kirchliches Datenschutzrecht anwendbar sein. Dennoch dürfte m.E. daneben zumindest EU-DSGVO zu beachten sein. Die ungefragte Weiterleitung von BEM-Dokus an „Hinz und Kunz“.erscheint mir allerdings ziemlich fragwürdig.
Mehr in BEM kompakt, im BIH-Magazin und ausführlich BEM-Handlungsempfehlungen zum BEM-Datenschutz, bzw..zum Beschäftigtendatenschutz.
Viele Grüße
Annette
da es sich wohl um eine Einrichtung der Caritas handelt, dürfte einschlägiges Kirchenrecht einschließl. kirchliches Datenschutzrecht anwendbar sein. Dennoch dürfte m.E. daneben zumindest EU-DSGVO zu beachten sein. Die ungefragte Weiterleitung von BEM-Dokus an „Hinz und Kunz“.erscheint mir allerdings ziemlich fragwürdig.
Mehr in BEM kompakt, im BIH-Magazin und ausführlich BEM-Handlungsempfehlungen zum BEM-Datenschutz, bzw..zum Beschäftigtendatenschutz.
Viele Grüße
Annette