Stimmzettel

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gray_coyote
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Stimmzettel

Beitrag von gray_coyote »

Der Stimmzettel hier im Download Center (https://www.bih.de/integrationsaemter/s ... are/#c5036 FOW 15) hat 2 Seiten. Die erste für die Vertrauensperson, die 2te Seite für die Stellvertretung.
Kann ich auf einem Blatt Vorder- und Rückseite bedrucken oder sind zwei Blätter nötig?
Danke vorab
jada.wasi
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Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Stimmzettel für förmliche Wahlen?

Beitrag von jada.wasi »

gray_coyote hat geschrieben: ↑Freitag 25. September 2026, 12:55 Kann ich auf einem Blatt Vorder- und Rückseite bedrucken oder sind zwei Blätter nötig?
Nein, es sind keine zwei Zettel nötig bei förml. Wahlen ausweislich der Wahlordnung (§ 9 Abs. 2 SchwbVWO) sowie.laut BAG, 25.10.2017, 7 ABR 2/16 und Literatur:

Ich würde den Stimmzettel (FOW_15) für förmliche Wahl unbedingt auf einem Blatt drucken, also z.B. Vorder- und Rückseite. Sonst passt es ja textlich nicht zusammen mit dem Merkblatt (FOW_16) für Briefwahlen – wo von „den Stimmzettel“ (Einzahl) die Rede ist. Ebenso jew. Einzahl in.dieser „Persönlichen Erklärung“ (FOW_17). Das spart Aufwand und Papier, vereinfacht die Wahl, reduziert u.U. Porto für Briefwahl, entspricht Wortlaut der SchwbVWO.

Wenn es nur wenige Bewerber geben sollte und daher der Text locker auf eine Seite passt, so könnten die zwei Teile des Stimmzettels (natürlich) auch auf eine Seite gedruckt werden – wie in der Praxis üblich. Zum Thema Anzahl der Stimmzettel vergleiche ausführlich bspw. auch diese teils kontroverse Diskussion ab 2018. Gruß Jada Wasi

……………………….
NB: Zwei Stimmzettel werden dann und nur dann zwingend benötigt bei vereinfachter Wahl in „Wahlversammlung“ nach § 20 Abs. 1 bis 4 SchwbVWO – weil hintereinander gewählt werden muss – sonst nicht: Folglich auch nicht im Falle des §.20 Abs. 5 SchwbVWO für die nachgelagerten Briefwahlen
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