Darf ein nicht schwerbehinderten Menschen während der Wahlversammlung anwesend sein?
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indigo_starfish
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Darf ein nicht schwerbehinderten Menschen während der Wahlversammlung anwesend sein?
Darf bei einer SBV-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren nach §§ 18–20 SchwbVWO eine vorgeschlagene, wählbare Person, die selbst weder schwerbehindert noch gleichgestellt und damit nicht wahlberechtigt ist, während der Wahlversammlung anwesend sein? Falls ja, ab welchem Zeitpunkt? Wie ist dabei der Schutz der besonderen personenbezogenen Daten der anwesenden Wahlberechtigten sicherzustellen?
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albarracin
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Re: Darf ein nicht schwerbehinderten Menschen während der Wahlversammlung anwesend sein?
Hallo,
ob und falls ja wie lange (zB zur Vorstellung) Nichtwahlberechtigte bei der Versammlung anwesend sein dürfen, beschließt die Versammlung auf Antrag eines/einer Anwesenden.
ob und falls ja wie lange (zB zur Vorstellung) Nichtwahlberechtigte bei der Versammlung anwesend sein dürfen, beschließt die Versammlung auf Antrag eines/einer Anwesenden.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang