Hallo Zusammen,
bin neu hier und habe eine Frage zum Thema Freistellung.
Ich bin zu 100% beschäftigt und zu 75% freigestelltes SBV-Mitglied. Aus persönlichen Gründen würde ich gerne meine Arbeitszeit auf 90% reduzieren. Reduziert sich hier dann auch die Freistellung oder ist diese auf eine 100% Stelle gemünzt?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen
Fragen zur Freistellung
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albarracin
- Beiträge: 263
- Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47
Re: Fragen zur Freistellung
Hallo,
der Umfang einer Freistellung ist nicht von der persönlichen Arbeitszeit abhängig, sondern nur vom notwendigen Aufwand für das Ehrenamt.
Die "normale" Vollzeitstelle ist lediglich Berechnungsgrundlage.
der Umfang einer Freistellung ist nicht von der persönlichen Arbeitszeit abhängig, sondern nur vom notwendigen Aufwand für das Ehrenamt.
Die "normale" Vollzeitstelle ist lediglich Berechnungsgrundlage.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
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magenta_wombat
- Beiträge: 1
- Registriert: Dienstag 15. September 2026, 13:45
Re: Fragen zur Freistellung
Danke für die Rückmeldung! Das deckt sich auch mit dem § 179 SGB IX. Die Freistellung richtet sich nach dem erforderlichen Umfang der Amtstätigkeit und nicht proportional nach der individuellen Teilzeit. Solange der Arbeitsaufwand für die SBV gleich bleibt, verändert sich an den 75% also nichts.