Hallo,
ich bin Schwerbehindertenvertreter und war bei einem Auswahlverfahren beteiligt, da ein "gleichgestellter Bewerber" sich beworben hat.
Der AG hat mich über den Bewerber informiert und gleichzeitig mitgeteilt, dass eine Einladung wegen "Alters" (BAG-Urteil vom 08.05.2025 (8 AZR 299/24) nicht erfolgte. Dies habe ich zur Kenntnis genommen, da mir das juristische Fachwissen fehlt. Dies habe ich auch dem AG mitgeteilt.
Jetzt ist der Bewerber an mich herangetreten und wünscht, dass ich ihm Auskünfte zu dem Bewerbungsverfahren gebe (Anfrage als "gleichgestellter Bewerber an die Schwerbehindertenvertretung).
Frage:
Inwieweit bin ich verpflichtet, Auskünfte zu erteilen. Ich habe vor, die Gründe, die der Arbeitgeber mit genannt hat, dem Bewerber zu übermitteln. Er selber hat diese Auskünfte nicht vom Arbeitgeber erhalten. Darf ich diese Aussage dem Bewerber übermitteln?
Der Bewerber ist deutlich über der Altersgrenze von 67.
ich selber habe bedenken, dass ich mich auf juristisches Glatteis bewege und ggf. Probleme von Seiten des Arbeitgebers und auch ggf. des Bewerbers auf mich zukommen könnten (Klage, Anschuldigungen, finanzielle Forderungen usw. )
Ich fühle mich echt überfordert, da der Bewerber sehr juristische Anfragen an mich stellt.
Ich hätte den Bewerber allegmein noch erklärt, dass aus Sicht der Schwerbehindertenvertretung das Verfahren unter ordnungsgemäßer Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung stattgefunden hat und daher keiner Nachprüfung bedarf.
Ebenso würde ich ihm mitteilen, dass die Gründe der Nichteinladung der Schwerbehindertenvertretung gegenüber mit dem Alter entsprechend dem BAG-Urteil begründet wurde.
Welche Art der Auskünfte gemäß SGBIX müsste ich denn noch beachten.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen, da in mir ein sehr ungutes Gefühl aufkommt.
Danke und schönen Gruß
Schwebi
Auskunftspflicht an schwerbehinderte Bewerber
Auskunftspflicht an schwerbehinderte Bewerber
Zuletzt geändert von schwebi am Freitag 11. September 2026, 09:43, insgesamt 1-mal geändert.
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annette.rosenberg
- Beiträge: 192
- Registriert: Montag 6. Februar 2012, 14:36
Auskunftspflicht an schwerbehinderte Bewerber?
Hallo Schwebi,
ich würde „Bewerber“ allenfalls mitteilen, dass gesetzliche Beteiligung der SBV ordnungsgemäß erfolgte, evt noch mit kurzem freundlichen Hinweis, dass er für nähere Auskünfte sich gerne an Arbeitgeber wenden könne. Mehr nicht: Auf juristische Anfragen würde ich mich als SBV ohnehin nicht einlassen: Dafür gibts Juristen in der Dienststelle.
Viele Grüße
Annette
ich würde „Bewerber“ allenfalls mitteilen, dass gesetzliche Beteiligung der SBV ordnungsgemäß erfolgte, evt noch mit kurzem freundlichen Hinweis, dass er für nähere Auskünfte sich gerne an Arbeitgeber wenden könne. Mehr nicht: Auf juristische Anfragen würde ich mich als SBV ohnehin nicht einlassen: Dafür gibts Juristen in der Dienststelle.
Viele Grüße
Annette
Re: Auskunftspflicht an schwerbehinderte Bewerber
Hallo Annette,
danke für die Antwort. Das ist einfach, kurz und knackig und auch mit den notwendigen Informationen versehen.
Dankeschön
Schwebi
danke für die Antwort. Das ist einfach, kurz und knackig und auch mit den notwendigen Informationen versehen.
Dankeschön
Schwebi