Moinsen,
bin beim Lesen des Artikels
https://www.werra-rundschau.de/hessen/a ... 44106.html
stellen sich mir persönlich mehrere Fragen:
1. ist der Artikel gegenüber dem potentiellen AGG-Hopper diskriminierend? Es wird zwar im Artikeltext "potentiell" geschrieben, aber in der Überschrift nicht und ob es wirklich einer ist?
2. darf der HSGB AGG-Hopper-Listen führen? Wahrscheinlich schon, aber
3. was bringen dem HSGB solche AGG-Hopper-Listen, wenn der HSGB damit nicht irgendwie "arbeitet"? Darf der HSGB diese Listen an seine Mitglieder verteilen? Darf der HSGB in einem Verfahren das Gericht darauf hinweisen, dass er bereits in mind. einem anderen Verfahren dem Bewerber X gegenüber gesessen hat? Wie sieht es da mit dem Datenschutz aus? Ist nicht alleine der Artikel sogar ein Fall für den Landesdatenschutzbeauftragten?
Grüße