Ich arbeite als Notfallsanitäter bei einem Landkreis in NRW. Wir leisten faktorisierte Schichten zu z.B. 12, 16 und 24 Stunden. Zusätzlich hierzu fallen monatlich 2 Rufbereitschaften an, in denen z.B. im Krankheitsfall o.g. Schichten komplett abzuleisten sind. Aufgrund einer Gleichstellung mit Schwerbehinderten habe ich mich von den Rufbereitschaften als Mehrarbeit freistellen lassen. Mein Wachleiter beabsichtigt nun, mich bei anfallenden monatlichen Minusstunden im Dienstplan, für Rufbereitschaften einzuplanen, da dann keine Mehrarbeit vorläge. Ich weiß, dass die bloße Rufbereitschaft nicht als Arbeitszeit gilt, sondern nur die Zeit, wenn ich für den Dienst gezogen werde. Die Plusstunden am Arbeitszeitkonto möchte er zum Ausgleich der ggf. anfallenden monatlichen Minusstunden nicht zum Ausgleich berücksichtigen. Der Plan ist, dass ich nicht dauerhaft von den Rufbereitschaften befreit werde. Der Ausgleichszeitraum für das Arbeitszeitkonto ist das Kalenderjahr vom 01.01.-31.12.
Habe ich ggf zum Stundenausgleich auch Vorrang vor Schülern, die an meiner statt als 2. Kraft auf den Fahrzeugen eingesetzt werden?
Handelt mein Arbeitgeber rechtskonform?