Versammlung schwerbehinderter Menschen - passive Phase der ATZ

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nk_brg
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 7. Juli 2026, 14:34

Versammlung schwerbehinderter Menschen - passive Phase der ATZ

Beitrag von nk_brg »

Ich habe eine Frage zur Versammlung schwerbehinderter Menschen (nicht Wahlversammlung), die für mich leider auf der bih Seite nicht geklärt werden konnte.
Wie ist das bei der Versammlung (nicht Wahlversammlung!) schwerbehinderter Menschen: Müssen / können / sollen auch schwerbehinderte Menschen in der passiven Phase ihrer Altersteilzeit eingeladen werden?
In Diskussion mit anderen Vertrauenspersonen, war die Meinung diesbezüglich nicht einheitlich:
Es gab Meinungen mit ja, sie sind ja schließlich noch im Arbeitsverhältnis mit der Firma.
Aber auch Meinungen mit nein, da sie ja nicht mehr im Betrieb eingegliedert sind, eben schon raus.
Ich hoffe, sie können mir helfen diese Frage zu klären.
annette.rosenberg
Beiträge: 181
Registriert: Montag 6. Februar 2012, 14:36

Versammlung schwerbehinderter Menschen - passive Phase der ATZ

Beitrag von annette.rosenberg »

nk_brg hat geschrieben: Dienstag 7. Juli 2026, 14:42 Müssen/können/sollen schwerbehinderte Menschen in der passiven Phase ihrer Altersteilzeit eingeladen werden?
3x nein! Ebenso nein z. B. für Betriebsversammlung,
weil ja lebenslang sowie unwiderruflich ausgegliedert
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