SBV mit eigener Angelegenheit

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beige_gecko
Beiträge: 4
Registriert: Mittwoch 1. Februar 2023, 13:55

SBV mit eigener Angelegenheit

Beitrag von beige_gecko »

Hallo zusammen,

ich bin in unserem Betrieb die SBV und habe selbst einen GdB von 70.
Ich habe nun ein Anliegen, das mit meiner Schwerbehinderung zu tun hat. Eigentlich wollte ich damit meinen Stellvertreter beauftragen, aber dieser ist langzeitkrank.
Nun zu meiner Frage:
Kann ich mich in eigener Sache vertreten, oder sollte ich vielleicht jemanden vom Betriebsrat mitnehmen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
albarracin
Beiträge: 243
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: SBV mit eigener Angelegenheit

Beitrag von albarracin »

Hallo,

hast Du keine weitere Stellvertretungen?

Und was genau haben wir darunter
Ich habe nun ein Anliegen, das mit meiner Schwerbehinderung zu tun hat.
zu verstehen?
&tschüß
Wolfgang
beige_gecko
Beiträge: 4
Registriert: Mittwoch 1. Februar 2023, 13:55

Re: SBV mit eigener Angelegenheit

Beitrag von beige_gecko »

Hallo Wolfgang,

nein, leider habe ich keine weitere Stellvertretung mehr.

Mein Anliegen:
Ich arbeite in der Produktion. Bekomme zu meinem Lohn zusätzlich einen Prämienlohn. Dieser Prämienlohn ist mit Akkordlohn gleichzusetzen. Das heißt es gibt eine Vorgabezeit, die sagt, wie viel Stück pro Stunde zu machen ist. Dieser Prämienlohn geht von 101% bis 140%. Je mehr Prozent man arbeitet, desto mehr Stück pro Stunde muss man leisten. Macht sich dann halt beim Monatslohn bemerkbar.
Durch meine Behinderung komme ich manchmal nicht einmal auf 100% (die man aber eigentlich bringen sollte). Manchmal sind es auch nur 110% usw. Es schwankt halt. Früher, vor meiner Behinderung, habe ich immer 122% geschafft. Nun eben nicht mehr.

Eine Kollegin von mir mit einer Gleichstellung wurde aus dem Prämienlohn herausgenommen und bekommt nun einen Zeitlohn.
Ich wollte mit der Betriebsleitung sprechen, dass ich ebenfalls aufgrund der Art meiner Behinderung nicht mehr im Prämienlohn arbeiten kann und ich in den Zeitlohn gehen möchte.

Deshalb meine Frage, wie gehe ich das am besten an?
Kann ich mich als SBV selbst vertreten?
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