vorgezogene KSBV-Wahl 2026
vorgezogene KSBV-Wahl 2026
Ist es rechtlich und demokratisch sinnvoll, im Jahr 2026 eine vorgezogene KSBV-Wahl durchzuführen, ohne, dass eine KSBV-Wahl im Jahr 2027 mit voraussichtlich einigen erstmals gewählten GSBVn stattfindet?
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albarracin
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Re: vorgezogene KSBV-Wahl 2026
Hallo,
was soll daran "sinnvoll" sein, den Anspruch der neu konstituierten GSBVen auf demokratische Beteiligung durch Tricksereien auszuhebeln?
was soll daran "sinnvoll" sein, den Anspruch der neu konstituierten GSBVen auf demokratische Beteiligung durch Tricksereien auszuhebeln?
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: vorgezogene KSBV-Wahl 2026
Die Frage stellt sich vielmehr, ob mit den rechtlich zulässigen vorgezogenen KSBV-Wahlen (aufgrund Ausscheiden von Stellvertreter*innen erforderlich) eine ordentliche KSBV-Wahl 2026 nicht stattzufinden braucht. Dadurch würde sich genau der Anschein von Tricksereien ergeben.
vorgezogene KSBV-Wahl 2026?
Nur falls alle KSBV-StV vorzeitig ausscheiden sollten käme Nachwahl der StV in Frage (nicht Neuwahlen!) Dann wären KSBV-Regelwahlen 2027 (nicht 2026) durchzuführen, also HSBV und Stellvertretungen frühestens ab dem Febr. 2027 laut ständiger Rspr. Zur »Sperrfrist« vergleiche sinngemäß Diskussion 2015 mit Verweis auf OVG Münster, 19.4.1993, Aktenzeichen: 1 A 3466/91.PVL. Soweit im Wahlforum teils andere Ansicht vertreten wurde – so ist das daher insoweit generell abzulehnen.
Zur KSBV-Nachwahl vgl. § 22 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 17 SchwbVWO sinngemäß Das Wahlverfahren dürfte einzig von der Anzahl der Wahlberechtigten abhängen (Dr. Sachadae in LPK-SGB IX, 7. Aufl. 2026, § 22 SchwbVWO Rn. 19 bis 21). Vgl. dazu auch diese teilweise kontroverse Diskussion 2017 zum Wahlverfahren. Gruß Jada Wasi
Vorgezogene KSBV-Wahl 2026
Guten Abend SH,
zwar mag ein solches Vorgehen rein formal zulässig sein, falls sämtliche Mitglieder der KSBV zuvor verbindlich zurücktreten würden.
Demokratietheoretisch halte ich dies jedoch für sehr fragwürdig.
Denn faktisch würden dadurch mehrere erstmals in den Jahren 2026/2027 gewählte GSBVen für einen Zeitraum von vier Jahren von der regulären KSBV-Wahl 2027 ausgeschlossen. Das schmälert aus meiner Sicht zwangsläufig die demokratische Legitimation der dann (vor_Februar 2027) gewählten KSBV erheblich.
Einen sachlichen oder inhaltlich nachvollziehbaren Grund für ein solches Vorgehen kann ich nicht erkennen. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass neu gewählte GSBVen quasi „handstreichartig“ ausgebootet und ihre Beteiligung an den anstehenden Regelwahlen (ab Februar 2027) gezielt verhindert werden soll.
Viele Grüße
Meggie
zwar mag ein solches Vorgehen rein formal zulässig sein, falls sämtliche Mitglieder der KSBV zuvor verbindlich zurücktreten würden.
Demokratietheoretisch halte ich dies jedoch für sehr fragwürdig.
Denn faktisch würden dadurch mehrere erstmals in den Jahren 2026/2027 gewählte GSBVen für einen Zeitraum von vier Jahren von der regulären KSBV-Wahl 2027 ausgeschlossen. Das schmälert aus meiner Sicht zwangsläufig die demokratische Legitimation der dann (vor_Februar 2027) gewählten KSBV erheblich.
Einen sachlichen oder inhaltlich nachvollziehbaren Grund für ein solches Vorgehen kann ich nicht erkennen. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass neu gewählte GSBVen quasi „handstreichartig“ ausgebootet und ihre Beteiligung an den anstehenden Regelwahlen (ab Februar 2027) gezielt verhindert werden soll.
Viele Grüße
Meggie