Außerordentliche Wahl

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Shan
Beiträge: 2
Registriert: Montag 24. November 2025, 08:29

Außerordentliche Wahl

Beitrag von Shan »

Ist es rechtlich erlaubt, dass ich als Vertrauensperson zurücktrete und mich sogleich wieder aufstellen bzw. wählen lasse?

Generell muss ich schnellstens eine außerordentliche SBV-Wahl einleiten, denn derzeit gibt es keinen Stellvertreter. Wenn ich jetzt nur eine Nachwahl bzgl. des Stellvertreters einleite, besteht nächstes Jahr zur regulären Wahl die Gefahr, dass wir unter 5 beeinträchtigte Mitarbeiter sind.

Des Weiteren ergibt sich für mich die Frage, müssen im vereinfachten Wahlverfahren zum Zeitpunkt erkrankte Betroffene per Briefwahl befragt werden? Außerdem besteht das Problem, dass an der SBV nur ich als Vertrauensperson und ein Kollege als Stellvertreter Interesse haben. Es gibt quasi keine Auswahlliste.

Bitte entschuldigt diese evtl blöden Fragen - jedoch habe ich außer ein paar Seminarstunden keinerlei Erfahrung und bin momentan total überfordert als Vertrauensperson.

Vielen Dank vorab für Eure Antworten.
albarracin
Beiträge: 220
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: Außerordentliche Wahl

Beitrag von albarracin »

Hallo,
Ist es rechtlich erlaubt, dass ich als Vertrauensperson zurücktrete und mich sogleich wieder aufstellen bzw. wählen lasse?
Ja
Des Weiteren ergibt sich für mich die Frage, müssen im vereinfachten Wahlverfahren zum Zeitpunkt erkrankte Betroffene per Briefwahl befragt werden?
Nein. Es wird zur Wahlversammlung eingeladen. Es empfiehlt sich eine persönliche Einladung per Post, um abwesende (Urlaub, Krankheit, befristete Rente) Wahlberechtigte zu erreichen. auch Langzeitkranke haben idR keinen Hausarrest und können an einer wahlversammlung teilnehmen.
Außerdem besteht das Problem, dass an der SBV nur ich als Vertrauensperson und ein Kollege als Stellvertreter Interesse haben.
Das ist zulässig.
Es gibt quasi keine Auswahlliste.
Bewerber*innen müssen nicht selbst schwerbehindert/gleichgestellt sein. Du kannst auch Menschen außerhalb der Wahlberechtigten (zB Betriebsräte) gezielt ansprechen.
&tschüß
Wolfgang
annette.rosenberg
Beiträge: 157
Registriert: Montag 6. Februar 2012, 14:36

SBV-Zwischenwahl­en 2025

Beitrag von annette.rosenberg »

Shan hat geschrieben: Montag 24. November 2025, 09:12 … habe außer ein paar Seminarstunden keinerlei Erfahrung und bin momentan überfordert als VP.
Lediglich noch kurze Ergänzung:

Professionelle Online-Videos zur SBV-Wahl gibt‘s beim InA Köln. Diese Schulungsvideos können auch per Smartphone durchgearbeitet werden. Bewährtes Wahlhandbuch soeben erschienen von Prof. Düwell in 4. Auflage 2025. Viel Erfolg!

Achtung: Zu der Wahlversammlung dürfen Sie nur einladen, wenn Sie zuvor als SBV (für die Zukunft, bspw 15.12.2025) verbindlich zurückgetreten sind. Bei Neuwahlen verlängert sich die Amtszeit exakt bis zum Ablauf des 30.11.2030 laut BIH-Wahlkalender hier auf knapp fünf Jahre.

:shock: Hinweise: Im digitalen BIH-Wahlkalender werden teils Samstage berechnet. Das ist komplett falsch, soweit Fünf-Tage-Woche (Mo - Fr) z.B. laut Dr. Karpf sowie laut dieser Diskussion vom Mai 2025, wonach ganz offensichtlich feh­lerhaft programmierter Online-Wahlkalender der BIH, also derzeit insoweit völlig unbrauchbar für die Praxis. Daher muss die BIH zwingend nachbessern, weil irreführend für beide vereinfachten Wahlverfahren – inkl. der Video- und Telefonkonferenz nach § 20 Abs. 5 SchwbVWO.

Viele Grüße
Annette
Shan
Beiträge: 2
Registriert: Montag 24. November 2025, 08:29

Re: Außerordentliche Wahl

Beitrag von Shan »

Liebe Frau Rosenberg,

vielen Dank für den Hinweis, dass ich zuvor als SBV zurück treten muss. Der Plan war, dass ich mich als Wahlleiter bestimmen lasse und dann das Ehrenamt VP niederlege. Die außerordentliche Wahl würde ich für 11.12.25 ansetzen, d.h. ich müsste dann aber jetzt schon das Amt niederlegen - oder?

Lieben Dank.
albarracin
Beiträge: 220
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: Außerordentliche Wahl

Beitrag von albarracin »

Hallo,

Du kannst Dich nicht selbst als Wahlleiter "bestimmen". Die Wahlleitung wird von der Versammlung gewählt.

Du kannst zur Wahlversammlung einladen und gleichzeitig Deinen Rücktritt zum Tag der Wahlversammlung erklären. Dann gibt es keine vertretungslose Zeit. Du kannst dann die Wahlversammlung noch im Amt vorbereiten.
Als Einladender eröffnest Du die Versammlung und leitest die Wahl der Versammlungsleitung.
&tschüß
Wolfgang
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