Übergangsmandat – 6 Monatsfrist

pille
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Übergangsmandat – 6 Monatsfrist

Beitrag von pille »

Hallo,

ich arbeite in einem Unternehmen der Privatwirtschaft.

Durch eine unternehmerische Entscheidung wird es zu einer Veränderung der Struktur kommen.

§ 177 Abs. 8 SGB IX gesteht der SBV ein eigenes Übergangsmandat unter Bezugnahme auf § 21a BetrVG zu.

Dort ist festgelegt dass die Wahl unverzüglich spätestens aber nach 6 Monaten durchgeführt werden soll.

Ab wann beginnt diese sechs Monatsfrist ?

- Bei der Ankündigung durch den Arbeitgeber ( 31.05.25 )

- Bei der schriftlichen Fixierung mit dem Betriebsrat ( 15.07.25 )

- Beim Datum der Wirksamkeit der Strukturänderung ( 17.02.26 )


Viele Grüße
jada.wasi
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Re: Übergangsmandat – 6 Monatsfrist

Beitrag von jada.wasi »

pille hat geschrieben: Donnerstag 14. August 2025, 09:46 Ab wann beginnt diese Sechsmonatsfrist?
Da gilt dasselbe wie beim Betriebsrat, daher evt. Thema für nächste BR-Sitzung. Nach meiner Einschätzung beginnt die Frist frühestens ab vollzogener Umsetzung dieser geplanten Strukturänderung zu laufen, also ab dem 17.02.2026. Wenn allerdings z.B. GSBV existieren sollte, dann käme u.U. kein SBV-Übergangsmandat in Frage nach dem Fachschrifttum, soweit rechtlich kein Bedarf wegen GSBV-Ersatzvertretung. Gruß Jada Wasi
pille
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Re: Übergangsmandat – 6 Monatsfrist

Beitrag von pille »

Hallo,

vielen Dank für ihre Antwort.

Die Strukturänderung bedingt in ihrer Folge zwei Tochterunternehmen unter einer Group die aber nicht mehr
als Gemeinschaftsbetrieb agieren.
Sowohl die SBV als auch die GSBV in einer Person gehören dem ersten Unternehmen mit zwei Betrieben an.
Es gibt innerhalb dieses ersten Unternehmens keine zweite SBV da diese aufgrund der Anzahl an gleichgestellten und schwerbehinderten Mitarbeitern im zweiten Betrieb nicht wählbar ist.
Im zweiten Unternehmen existiert bisher keine SBV da es sich bisher um einen Gemeinschaftsbetrieb handelt.
Somit erhält die SBV - die gleichzeitig auch die GSBV ist - das Übergangsmandat um im zweiten Unternehmen und in der Group eine Wahl durchzuführen.
jada.wasi
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Übergangsmandat: Betriebsspaltung Gemeinschaftsbetrieb im Jahr 2026?

Beitrag von jada.wasi »

Das SBV-Übergangsmandat
unternehmenübergreifend

pille hat geschrieben: Freitag 15. August 2025, 09:39 Somit erhält die SBV - die gleichzeitig auch GSBV ist -– das Übergangsmandat, um im zweiten Unternehmen, und der Group, eine Wahl durchzuführen.
Ob die derzeit einzige (?) SBV bzw. GSBV (§ 180 Abs. 1 SGB IX) „unternehmensübergreifend“ nach Aufspaltung (?)_in allen 3 Unternehmen 2026 jeweils eine SBV-Wahl »durchzuführen« hat - da muss ich momentan passen… Jedenfalls darf eine GSBV niemals einen Wahlvorstand bestellen nach § 1 Abs. 1 SchwbVWO für die Wahl einer örtlichen SBV lt. neuester Rspr. und Literatur (Sachadae in_LPK-SGB IX, § 1 SchwbVWO Rn. 35 am Ende).
|Insoweit evt bei den Wahlexperten Ihrer InÄ in BY / BB vorsorglich kurz fragen mit Angabe der jeweils genauen Unternehmens- und Betriebsstrukturen alt-neu und dann gerne hier berichten. Bleiben denn alle SBV-Mitglieder in dem einen Unternehmen - oder gehen einzelne SBV-StV 2026 in die anderen 2 Unternehmen? Mit Eintragung ins Handelsregister endet die Existenz des alten (auf­ge­spal­tenen) Unternehmens automatisch und oh­ne Liquidation. Folglich gibts künftig ein „Mutterunternehmen“ und zwei Tochterunternehmen in diesem „Konstrukt“. Richtig?

NB Die gegenteilige Ansicht der BIH, dass ggf überörtliche SBV (hier die GSBV ) örtl. SBV-Wahlen „einzuleiten“ habe, erscheint jedenfalls zweifelhaft, so zuletzt 2023 sinngemäß gepostet. Ob BIH an dieser Ansicht festhält, ist leider nicht bekannt - weil bisher seit über zwei Jahren ohne Reaktion dazu in den BIH-Foren. Womöglich mehr dazu in der BIH-Wahlbroschüre 2026 im nächsten Jahr. Gruß Jada Wasi
pille
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Re: Übergangsmandat – 6 Monatsfrist

Beitrag von pille »

Die SBV und alle stellvertretenden Mitglieder bleiben in dem einen Unternehmen.
Im anderen Unternehmen existiert keine SBV.
Wie beim BR muss deshalb von der bestehenden SBV des einen Unternehmens im Zuge
des Übergangmandats eine Wahl beim anderen Unternehmen organisiert werden.
Mit der Mutter und den zwei Töchtern liegen sie übrigens richtig.
pille
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Re: Übergangsmandat – 6 Monatsfrist

Beitrag von pille »

Hallo,

es ist noch eine Frage zu dem Übergangsmandat nach §21a BetrVG aufgetaucht :

In Absatz 1 steht folgender Satz :

Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann das Übergangsmandat um weitere sechs Monate verlängert werden.

Ist die SBV an das Vorhandensein eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung gebunden ?

Oder kann sie hier mit dem Arbeitgeber unabhängig vom Betriebsrat eine Vereinbarung ( z.Bsp. Regelungsabrede ) treffen ?

Vielen Dank.
albarracin
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Re: Übergangsmandat – 6 Monatsfrist

Beitrag von albarracin »

Hallo,

eine Regelungsvereinbarung ist nicht ausreichend lt. Gesetzeswortlaut.

Unabhängig davon kann eine SBV weder Regelungsabrede noch Betriebsvereinbarung abschließen. Dies ist dem BR vorbehalten.
&tschüß
Wolfgang
jada.wasi
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Regelungsabrede

Beitrag von jada.wasi »

albarracin hat geschrieben: Donnerstag 25. September 2025, 12:53 Unabhängig davon kann eine SBV [keine] Regelungsabrede …... abschließen. Dies ist dem BR vorbehalten.
Interessante Aussage. Gibt’s denn für diese pauschale These auch irgendwelche Quellen? Gruß Jada Wasi
albarracin
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Re: Übergangsmandat – 6 Monatsfrist

Beitrag von albarracin »

Hallo,
Gibt’s denn für diese pauschale These auch irgendwelche Quellen?
Das ergibt sich aus dem Wortlaut des § 77 Abs. 2 BetrVG,
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__77.html
der keinerlei Interpretation zulässt.
Es gibt keine andere gesetzliche Regelung mit Ausnahme des § 166 SGB IX, die der SBV den Abschluss kollektivrechtlicher Regelungen erlaubt.
Ausdrückliche allgemeine Ablehnung der Abschlusskompetenz der SBV für BVen zB in
Oberthür/Seitz Betriebsvereinbarungen/Oberthür, 3. Aufl. 2021, A. III. Rn. 6

Speziell zu § 21a BetrVG vergleiche BeckOGK/Pahlen/Winkler, 1.7.2025, SGB IX § 177 Rn. 49, der ein Übergangsmandat der SBV ausdrücklich vom Übergangsmandat des BR abhängig macht.
&tschüß
Wolfgang
jada.wasi
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Regelungsabrede

Beitrag von jada.wasi »

Hallo,

die Frage bezog sich explizit auf „Regelungsabrede“,
nicht auf Betriebsvereinbarungen. Mir ist kein Gesetz bekannt, das generell die Regelungsabrede zwischen Arbeitgeber bzw der Dienststelle und SBV kategorisch ausschließt. Gruß Jada Wasi
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