Hallo allerseits!
Da meine Suche im Forum keinen Hinweis zu Tage gefördert hat hier meine Frage. Eine bei meinem Arbeitgeber beschäftigte Person hat einen Gleichstellungsantrag gestellt. Der Betriebsrat hat ein Schreiben von der AfA, mit der Bitte um Stellungnahme, erhalten. Die SBV nicht, und ich wurde auch als Vertrauensperson nicht wg. Beratung zum Thema kontaktiert.
Gerade habe ich in einem Online-Antragsformular zur Gleichstellung entdeckt, dass der Antragsteller auswählen kann, ob die SBV befragt wird. Ich gehe davon aus, dass dies der Rechtslage entspricht.
Meine Frage ist, ob es eine nachträgliche Beteiligung der SBV geben kann, auch wenn der Antragsteller dies initial nicht angekreuzt hat. Wenn ja, wie wäre das Vorgehen?
Viele Grüße,
Bodie
Beteiligung der SBV bei Gleichstellungsantrag
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- Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47
Re: Beteiligung der SBV bei Gleichstellungsantrag
Hallo,
wenn der/die Antragsteller*in die SBV im Antrag nicht angegeben hat, kann dies zwei Gründe haben:
1. Er/sie will nicht, daß die SBV befragt wird. Dann ist das eben so und muss von der SBV akzeptiert werden.
2. Sie/er weiß gar nicht, daß es eine SBV im Betrieb gibt. Dann kannst Du auf diesen Menschen zugehen und anbieten, ihn/sie mit einer Stellungnahme zu unterstützen. Das Formular gibt es (beschreibbar) zB hier:
https://www.komsem.de/wp-content/upload ... schwbv.pdf
wenn der/die Antragsteller*in die SBV im Antrag nicht angegeben hat, kann dies zwei Gründe haben:
1. Er/sie will nicht, daß die SBV befragt wird. Dann ist das eben so und muss von der SBV akzeptiert werden.
2. Sie/er weiß gar nicht, daß es eine SBV im Betrieb gibt. Dann kannst Du auf diesen Menschen zugehen und anbieten, ihn/sie mit einer Stellungnahme zu unterstützen. Das Formular gibt es (beschreibbar) zB hier:
https://www.komsem.de/wp-content/upload ... schwbv.pdf
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang