Fragenkatalog bei Vorstellungsgesprächen vorab?

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Barbara_SBV
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Fragenkatalog bei Vorstellungsgesprächen vorab?

Beitrag von Barbara_SBV »

Hallo liebe Forengemeinde,
aktuelle Problematik bei uns in der Dienststelle: Bei Bewerbungsgesprächen wird uns der Fragenkatalog nicht vorab zur Prüfung der Fragen zur Verfügung gestellt, weil man ja "die Unterlagen und Fragen Bewerbern zur Verfügung stellen könnte".
Nun habe ich von unserem Bezirk die Info bekommen, dass man der SchwbV den Fragenkatalog nebst Bewerbungsunterlagen zur Verfügung stellen muss, weil man diesen Fragenkatalog auf unzulässige Fragen im Vorfeld überprüfen müsse.
Wie verhält es sich damit von Rechtswegen aus? Gibt es da eine gesetzliche Regelung zu? Ich bin bisher leider nicht fündig geworden.
Danke im Voraus :)
jada.wasi
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Fragen bei Vorstellungsgesprächen vorab?

Beitrag von jada.wasi »

Barbara_SBV hat geschrieben: Donnerstag 4. September 2025, 08:48 Nun habe ich von unserem Bezirk die Info bekommen, dass man der SchwbV den Fragenkatalog … zur Verfügung stellen muss, weil man diesen Fragenkatalog auf unzulässige Fragen im Vorfeld überprüfen müsse.
Diese Begründung dieses „Bezirks“ halte ich so für nicht durchgreifend. Der Standpunkt der Dienststelle erscheint legitim - jedenfalls nicht diskriminierend. Bin da gespannt auf_evtl. Antworten aus der Praxis. Hat diese BSBV denn irgendwelche konkrete Nachweise für ihre Einzelansicht? Gruß Jada Wasi
Barbara_SBV
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Re: Fragen bei Vorstellungsgesprächen vorab?

Beitrag von Barbara_SBV »

jada.wasi hat geschrieben: Donnerstag 4. September 2025, 16:45
Barbara_SBV hat geschrieben: Donnerstag 4. September 2025, 08:48 Nun habe ich von unserem Bezirk die Info bekommen, dass man der SchwbV den Fragenkatalog … zur Verfügung stellen muss, weil man diesen Fragenkatalog auf unzulässige Fragen im Vorfeld überprüfen müsse.
Diese Begründung dieses „Bezirks“ halte ich so für nicht durchgreifend. Der Standpunkt der Dienststelle erscheint legitim - jedenfalls nicht diskriminierend. Bin da gespannt auf_evtl. Antworten aus der Praxis. Hat diese BSBV denn irgendwelche konkrete Nachweise für ihre Einzelansicht? Gruß Jada Wasi
Guten Morgen Jada,

nein, bisher nicht. Das ist auch das Problem. Wir lernen immer viel auf der Jahrestagung aber konkrete Rechtsgrundlagen fehlen hier und da. Ich habe das auch mal als Anmerkung für die nächste Versammlung im "Gepäck".
Grundsätzlich ergibt es für mich Sinn, Fragen zu prüfen "bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist" und eine nicht erlaubte Frage gestellt würde. Andererseits kann man natürlich eingreifen wenn man dabei sitzt.
Ich hatte bei meiner Recherche im Internet beispielsweise einen Auszug der Vorgehensweise der Goethe Universität (ö. Dienst) gefunden, die besagt dass der Fragebogen spätestens 3 Tage vor den Gesprächen der SBV zuzuleiten ist.

Es ist schwierig, viele Dinge ergeben sich aus dem Kontext, aber manches ist auch zu schwammig.
Meiner Meinung nach müsste man die Dinge besser konkretisieren, sonst ist das daily business oftmals sehr anstrengend dadurch dass jeder sein eigenes Süppchen kocht.

aber nun gut, sollte ich dazu mal eine Rechtsgrundlage erfahren kann ich gern ein Update geben.
jada.wasi
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Fragen bei Vorstellungsgesprächen vorab?

Beitrag von jada.wasi »

Barbara_SBV hat geschrieben: Dienstag 9. September 2025, 08:29 Ich hatte bei meiner Recherche im Internet beispielsweise einen Auszug der Vorgehensweise der Goethe Universität (ö.Dienst) gefunden, die besagt dass der Fragebogen spätestens 3 Tage vor den Gesprächen der SBV zuzuleiten ist.
Im Fachschrifttum findet sich nichts dergleichen:

:idea: „Kreative“ Ideen: ­ ­Sofern dieses andernorts wirklich so praktiziert werden sollte, würde eine solche Praxis natürlich fehlenden Anspruch nicht ersetzen. Soweit dort davon die Rede ist, dass beispielsweise bei „Geltendmachung“ einer Schwerbehinderung ggf. Nachweise anzufordern seien, ist das unvereinbar mit aktueller Rspr. Daher bedarf es keines solchen Nachweises im Bewerbungsverfahren: Diese SBV-„Checkliste (Stand 4/2025)“ ist also demnach offensichtlich veraltet seit 10 Jahren sowie kritisch zu sehen – weil klar unzulässige Anforderung entgegen Einzelmeinungen auch teilweise in SBV-Foren. Davon ist abzuraten, da dieses als diskriminierend gewertet werden kann – und sodann AGG-Kosten verursachen könnte! Rechtsprechungsänderung ist zwar schon lange her, hat sich aber offenbar noch nicht in allen „Amtsstuben“ rumgesprochen. Gruß Jada Wasi

Ein sbM, welcher »Schwerbehinderung« geltend macht, muss keinen Nachweis über seine Schwerbehinderung vorlegen bzw. keinen GdB angeben, um zB im ÖD zum Vorstellungsgespräch als sbM zugelassen zu werden.
Barbara_SBV
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Re: Fragenkatalog bei Vorstellungsgesprächen vorab?

Beitrag von Barbara_SBV »

Danke dir für deinen Input :)
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