Hallo,
ich arbeite in einem Unternehmen der Privatwirtschaft.
Meine Frage steht in Zusammenhang mit den verschiedenen Rentenarten.
Bei der Stellung des Rentenantrags kann ausgewählt werden welche Rentenart beantragt wird.
Eine schwerbehinderte Person kann demzufolge auch erst im Alter von 67 Jahren beispielweise einen Rentenantrag für langjährig Versicherte stellen wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.
Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen den verschiedenen Rentenarten wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine schwerbehinderte Person muss also nicht automatisch einen Antrag auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen stellen.
Ist dem so oder liege ich hier falsch ?
Vielen Dank
Schwerbehinderung - Rentenarten
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- Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47
Re: Schwerbehinderung - Rentenarten
Hallo,
das ist so richtig.
Vorgezogene Altersrenten wegen Schwerbehinderung bzw. für "besonders langjährig Versicherte" (45 Versicherungsjahre) müssen nicht in Anspruch genommen werden.
Die Inanspruchnahme dieser Renten kann auch nicht durch Tarif- oder Arbeitsvertrag erzwungen werden, entsprechende Formulierungen sind grundsätzlich unwirksam.
das ist so richtig.
Vorgezogene Altersrenten wegen Schwerbehinderung bzw. für "besonders langjährig Versicherte" (45 Versicherungsjahre) müssen nicht in Anspruch genommen werden.
Die Inanspruchnahme dieser Renten kann auch nicht durch Tarif- oder Arbeitsvertrag erzwungen werden, entsprechende Formulierungen sind grundsätzlich unwirksam.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang