Liebe Forumsmitglieder und Experten, wir (SBV und BR) haben gemeinsam einen Entwurf für eine GBV Inklusion erarbeitet, die wir nun mit dem Arbeitgeber diskutieren. Wir haben einige Punkte eingearbeitet, die der Arbeitgeber schon im ersten Gespräch als nicht machbar aus seiner Sicht definiert hat. Ein Punkt ist zum Beispiel, dass wir für die KollegInnen mit Gleichstellung ebenfalls einen Zusatzurlaub vorgeschlagen haben (anteilig zum Zusatzurlaub für Schwerbehinderte). Aus Sicht der Geschäftsführungen sind zusätzliche Freistellungen nicht möglich. Ich hätte für den nächsten Verhandlungstag gerne einige gute Argumente, warum es für das Unternehmen sinnvoll ist, das zu tun.
Ein weiterer Punkt ist, dass die erste Vertrauensperson auch freigestellt wird, wenn die Zahl der KollegInnen mit Behinderung unter 100 liegt. Wir sind der Meinung, dass die Arbeit, die geleistet wird und die auch durch das SGB IX definiert wird. Auch hier ist das Entgegenkommen gering, wird aber nicht vollkommen abgelehnt - man will aber klare Grenzen setzen. Auch hier wäre das Schwarm Wissen hilfreich.
