Hallo und guten Abend,
ich habe da eine Frage: ich habe aktuell einen GdB von 80 mit einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Krebsdiagnose.
Was bedeutet diese nun für meine anstehende Pensionierung (Niedersachsen)? Ich werde mit diesem GdB dann mit einem geringeren Abschlag in den Ruhestand gehen. Was passiert mit dem geringeren Abschlag, wenn die Heilungsbewährung erfoglreich war und der GdB unter 50 fällt?
Danke für die Antwort und viele Grüße!
Heilungsbewährung und Pension
Re: Heilungsbewährung und Pension
Abschläge Pension / vorzeitige Pension
Sie müssen am Tag der ersten Pensionszahlung schwerbehindert sein,
also z. B. Pension beginnt am 01.06.2025 (GdB z. B. 80).
Ab z. B. 01.08.2025 GdB von null, es ändert sich an den Abschlägen nichts und auch in der Zukunft nichts,
die Abschläge bleiben gleich, erhöhen sich also nicht, es kommt rein auf die erste Pensionszahlung an.
Sie sollten evtl. auch den § 199 SGB IX im Auge behalten.
Auch sollten Sie das nieders. Landes-Beamten-Gesetz im Blick haben.
Sie sollten beantragen, dass Sie wegen der Schwerbehinderung in den Ruhestand treten wollen, möglicherweise sind
die Abschläge dann geringer oder im besten Fall bei null.
Ein Gespräch mit Ihrer Personalabteilung sollte ebenfalls wohl Klarheit schaffen.
Alle Angaben natürlich ohne rechtliche Gewähr.
Sie müssen am Tag der ersten Pensionszahlung schwerbehindert sein,
also z. B. Pension beginnt am 01.06.2025 (GdB z. B. 80).
Ab z. B. 01.08.2025 GdB von null, es ändert sich an den Abschlägen nichts und auch in der Zukunft nichts,
die Abschläge bleiben gleich, erhöhen sich also nicht, es kommt rein auf die erste Pensionszahlung an.
Sie sollten evtl. auch den § 199 SGB IX im Auge behalten.
Auch sollten Sie das nieders. Landes-Beamten-Gesetz im Blick haben.
Sie sollten beantragen, dass Sie wegen der Schwerbehinderung in den Ruhestand treten wollen, möglicherweise sind
die Abschläge dann geringer oder im besten Fall bei null.
Ein Gespräch mit Ihrer Personalabteilung sollte ebenfalls wohl Klarheit schaffen.
Alle Angaben natürlich ohne rechtliche Gewähr.
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- Registriert: Montag 6. Februar 2012, 14:36
Re: Heilungsbewährung und Pension
Hinweis: Für Rentenfragen bei Arbeitnehmern oder für Versorgungsbezüge bei Versetzung in Ruhestand von Beamten ist dieses SGB IX-Forum nicht konzipiert. Tipp: Daher verbindliche Auskünfte bei den DRV-Experten für Arbeitnehmer oder bei den Experten der Bezügestelle für Ruheständler einholen, weil diese regelmäßig zu Renten bzw. Versorgungsbezügen umfassend aktuell geschult.
Viele Grüße
Annette
Viele Grüße
Annette