Ich beschäftige mich aktuell mit der Prüfpflicht des Arbeitgebers nach § 164 Abs. 4 SGB, wozu ich zufassengefasst folgendes recherchiert habe:
Arbeitgeber müssen nach § 164 Abs. 4 SGB IX und § 7 AGG prüfen, ob sie durch angemessene Vorkehrungen die Einstellung schwerbehinderter Bewerber ermöglichen können. Diese Prüfpflicht gilt bereits im Bewerbungsverfahren und umfasst konkrete Maßnahmen wie technische Hilfsmittel, bauliche Anpassungen oder organisatorische Änderungen. Die Prüfung muss ernsthaft durchgeführt und dokumentiert werden. Wird diese Pflicht nur oberflächlich oder gar nicht erfüllt, kann dies als Diskriminierung gewertet werden.
Ich habe dazu einige Fragen:
Wie weit geht die Prüfpflicht für angemessene Vorkehrungen konkret bereits während des Bewerbungsverfahrens? Gibt es Vorgaben, wie umfangreich diese Prüfung sein muss? Bei mir geht es spezifisch um eine etwas komplexere Frage eines Sicherheitsrisikos, dass möglicherweise durch eine Behinderung erhöht sein könnte (aber meiner Einschätzung nach durch Maßnahmen eigentlich gut begegnet werden könnte). Müsste der Arbeitgeber eine "kleine Gefährdungsanalyse" machen, in der er schaut, welche Hilfsmittel, baulichen Anpassungen oder organisatorischen Änderungen das Risiko ausreichend minimieren könnten? Ist das "zumutbar"? Wie wäre so etwas zu dokumentieren? Wäre an dieser Stelle schon das Integrationsamt mit einzubeziehen?
Bin für jeden Input dankbar!