Hallo an Alle,
ein gleichgestellter Kollege vertritt seit September 2024 zwei kranke Kollegen und muss dadurch deren Standorte mit abdecken. Er ist gehbehindert und pendelt täglich mit seinem PKW zwischen beiden Arbeitsorten. Er hat sich erst jetzt bei mir gemeldet.
Wann beide Kollegen wieder da sind, ist nicht absehbar. Eine Krankheitsvertretung wurde scheinbar nicht ausgeschrieben.
Was kann er tun?
Wie kann ich ihn unterstützen?
Habt ihr einen rechtlichen Hinweis?
Ich danke euch!
Wie kann ich helfen? Gleichgestellter Beschäftigter vertritt seit Monaten kranke Kollegen.
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- Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47
Re: Wie kann ich helfen? Gleichgestellter Beschäftigter vertritt seit Monaten kranke Kollegen.
Hallo,
leistet der betroffene AN Mehrarbeit? Gibt es medizinische Feststellungen zu den Auswirkungen der Arbeitsumstände?
leistet der betroffene AN Mehrarbeit? Gibt es medizinische Feststellungen zu den Auswirkungen der Arbeitsumstände?
Wie wäre es erst mal mit der Anwendung des Instrumentariums des § 178 Abs. 2 Satz 1 und 2?Wie kann ich ihn unterstützen?
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
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Re: Wie kann ich helfen? Gleichgestellter Beschäftigter vertritt seit Monaten kranke Kollegen.
Ich weiß ja nicht ob der Fall mittlerweile erledigt ist aber ich würde wie folgt vorgehen:
Grundsätzlich ist laut SGB IX die SchwbV bei ALLEN Maßnahmen die Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen einzeln oder als Gruppe berühren unverzüglich und umfassend zu unterrichten.
Dies ist offenbar komplett ausgeblieben.
Das heißt die Maßnahme als solche ist erst mal auszusetzen. Ich würde den zuständigen Vorgesetzten kontaktieren und ihn auf Stand bringen - vielleicht weiß er das ja gar nicht
Sollten Gespräche dahingehend nicht fruchten steht dir der Weg nach 238 SGB IX natürlich offen.
Unabhängig davon stellt sich natürlich die Frage nach Mehrarbeit des AN.
Was sagt der PersRat dazu?
LG, Babs
Grundsätzlich ist laut SGB IX die SchwbV bei ALLEN Maßnahmen die Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen einzeln oder als Gruppe berühren unverzüglich und umfassend zu unterrichten.
Dies ist offenbar komplett ausgeblieben.
Das heißt die Maßnahme als solche ist erst mal auszusetzen. Ich würde den zuständigen Vorgesetzten kontaktieren und ihn auf Stand bringen - vielleicht weiß er das ja gar nicht

Sollten Gespräche dahingehend nicht fruchten steht dir der Weg nach 238 SGB IX natürlich offen.
Unabhängig davon stellt sich natürlich die Frage nach Mehrarbeit des AN.
Was sagt der PersRat dazu?
LG, Babs