Erfüllung des Anforderungsprofils

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Freitag
Beiträge: 13
Registriert: Donnerstag 24. Mai 2012, 17:04

Erfüllung des Anforderungsprofils

Beitrag von Freitag »

Hallo,

ich habe eine Frage, ob ein schwb. Bewerber einzuladen ist: Sie/Er hat sich mit bis zu 75 % der regulären Arbeitszeit auf eine Vollzeitstelle beworben.

Das Anforderungsprofil wird bis auf die Arbeitszeit erfüllt. Es werden in diesem Verfahren nur Personen eingeladen, die auch Vollzeit arbeiten können. Weitere Teilzeitbewerber gibt es nicht, obwohl Jobsharing angeboten wurde.

Die Personalstelle geht mit folgender Begründung an mich heran:

Die Bewerberin möchte ausdrücklich höchstens 75% arbeiten, die Ausschreibung erfolgte allerdings in Vollzeit. Ein Pendant mit 25%-Arbeitszeit im Rahmen von Jobsharing gibt es nicht, so dass Sie die Voraussetzngen nicht erfüllt.

Wie ist eure Meinung hierzu, ob der Personalstelle den BewerberIn einladen müsste, oder kann hier auf eine Einladung verzichtet werden?

Bei uns ist es in den verschiedenen Auswahlgesprächen schon vorgekommen, dass gute Bewerber die Stelle in Teilzeit erhalten haben, obwohl ein Vollzeitanstellung erwartet wurde.

Vielen Dank für eine Rückmeldung

Gruß
Freitag
CVedder
Beiträge: 344
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

Re: Erfüllung des Anforderungsprofils

Beitrag von CVedder »

Hallo Freitag,

Privatwirtschaft oder öffentlicher Dienst? Hat der Arbeitszeitwunsch was mit der Behinderung zu tun, könnte ggfs. auch eine Diskrimierung daraus abgeleitet werden.


Viele Grüße
Christian Vedder
Freitag
Beiträge: 13
Registriert: Donnerstag 24. Mai 2012, 17:04

Re: Erfüllung des Anforderungsprofils

Beitrag von Freitag »

sorry.

Öffentlicher Dienst und die BewerberIn hat eine Erwerbsminderungsrente und kann daher/auch wegen der Behinderung nicht mehr als 75 % der regulären Arbeitszeit arbeiten. Dies wurde durch die Personalerin in einem Gespräch mit der Bewerberin in Erfahrung gebracht.

Der Personaler hat mit der Bewerberin telefonisch vereinbart, dass der Bewerber bei der nächsten geeigneten Stelle beim Auswahlverfahren berücksichtigt wird und der Bewerber ist damit einverstanden.

Ich denke, dass geht so in Ordnung, da ja einvernehmlich eine Entscheidung herbeigeführt wurde und ich auch nachvollziehen kann, dass mit 75% der Arbeitszeit die Vollzeitstelle nicht abgedeckt werden kann und eine zusätzliche 25%-Kraft nicht vorhanden ist. und dem Arbeitgeber in diesem Fall nicht zuzumuten ist, eine zusätzliche Stellenausschreibung durchzuführen, vor allem, weil die Stelle schnellstmöglich besetzt weden muss.

Schönen Gruß
Freitag
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