Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu einem konkreten Fall und kann nichts in SGB IX finden.
Ich habe eine Kollegin mit GdB 50 wegen Problemen mit der Lunge. Heißt sie ist sehr schnell erschöpft.
Nun wurde diese Kollegin von einem Bürojob zu einem Arbeitsplatz im Lager versetzt, wo sie bis zu 10 kg schwere Pakete tragen muss.
Sie kam nun bei mir vorbei, um sich zu erkundigen, was sie machen kann, wenn sie sich damit körperlich überfordert.
Muss der Arbeitgeber sie an einen "Schonplatz" versetzen? Benötigt sie dafür ein Attest vom Arzt? Ich weiss viele Fragen.
Vielen Dank schon mal vorab für die Antworten.
Hilfe bei Überforderung am Arbeitsplatz
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Re: Hilfe bei Überforderung am Arbeitsplatz
Hallo,
gab es denn im Zusammenhang mit dieser Versetzung eine arbeitsmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Kollegin?
Wieso konnte diese "Versetzung" überhaupt ohne Beteiligung des Integratiosamtes gem. § 167 Abs. 1 SGB IX durchgeführt werden?
gab es denn im Zusammenhang mit dieser Versetzung eine arbeitsmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Kollegin?
Wieso konnte diese "Versetzung" überhaupt ohne Beteiligung des Integratiosamtes gem. § 167 Abs. 1 SGB IX durchgeführt werden?
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
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Re: Hilfe bei Überforderung am Arbeitsplatz
Hallo,
dazu ergänzend noch:
In dem Fall hätte der Arbeitgeber die SBV vor der Versetzung beteiligen müssen - wegen § 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX.
Wurde ggf. die Entscheidung durch die SBV für eine Woche ausgesetzt (§ 178 Abs. 2 S. 2 SGB IX)?
In dem Zusammenhang hätte der Arbeitgeber der SBV auch mitteilen müssen, warum der Bürojob wegfällt.
Besteht die Möglichkeit, die Betroffene an einem anderen Arbeitsplatz zu beschäftigen?
Hier wäre echt interessant, wie die arbeitsmedizinische Stellungnahme aussehen wird.
Kann ein anderer, aufgrund der Behinderung geeigneter Arbeitsplatz eingerichtet werden?
Kann der Arbeitsplatz im Lager behinderungsgerecht gestaltet werden bzw. Arbeit anders verteilt werden? Leistungen der Rehaträger bzw. des Integrationsamtes prüfen.
dazu ergänzend noch:
In dem Fall hätte der Arbeitgeber die SBV vor der Versetzung beteiligen müssen - wegen § 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX.
Wurde ggf. die Entscheidung durch die SBV für eine Woche ausgesetzt (§ 178 Abs. 2 S. 2 SGB IX)?
In dem Zusammenhang hätte der Arbeitgeber der SBV auch mitteilen müssen, warum der Bürojob wegfällt.
Besteht die Möglichkeit, die Betroffene an einem anderen Arbeitsplatz zu beschäftigen?
Hier wäre echt interessant, wie die arbeitsmedizinische Stellungnahme aussehen wird.
Kann ein anderer, aufgrund der Behinderung geeigneter Arbeitsplatz eingerichtet werden?
Kann der Arbeitsplatz im Lager behinderungsgerecht gestaltet werden bzw. Arbeit anders verteilt werden? Leistungen der Rehaträger bzw. des Integrationsamtes prüfen.