Briefwahl im vereinfachten Wahlverfahren

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antonella.mariosa

Briefwahl im vereinfachten Wahlverfahren

Beitrag von antonella.mariosa »

Hallo,

Ende Oktober stehen die SBV-Wahlen an.

In unserem Betrieb wird das vereinfachte Wahlverfahren angewandt.

Nun meine Frage:

Einige schwerbehinderte KollegInnen können krankheitsbedingt nicht an der Wahl teilnehmen.
Ist eine Briefwahl für diese Personengruppe möglich?
Wenn ja, wie findet diese statt? Wie wird hier eine Wählerliste erstellt, wenn erst bei den Wahlen die Liste erstellt werden soll?

Vielen Dank für das Feedback.

Vielen Grüße
Antonella
matthias.günther
Beiträge: 306
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

Re: Briefwahl im vereinfachten Wahlverfahren

Beitrag von matthias.günther »

Hallo,

im vereinfachten Wahlverfahren sieht die Wahlordnung keine Briefwahl vor.
Eine Briefwahl ist nur für den Fall des "hybriden" vereinfachten Wahlverfahrens (§ 20 Abs. 5 SchwbVWO) vorgesehen, d. h. Wahlversammlung per Video- oder Telefonkonferenz und Stimmabgabe per Briefwahl, wobei dann die Vorschriften für die schriftliche Stimmabgabe im förmlichen Wahlverfahren entsprechend zu beachten sind.

VG aus dem Integrationsamt
Milemer
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 13. Oktober 2026, 10:33

Re: Briefwahl im vereinfachten Wahlverfahren

Beitrag von Milemer »

bezogen auf: von matthias.günther » Donnerstag 29. September 2022, 13:19

Hallo,
ich habe die Aussage meines Integrationsamtes hier, das ich mit unter 50 Schwerbehinderten Menschen im Betrieb ein, vereinfachtes Wahlverfahren durchführe. Hierbei sei eine Briefwahl OHNE AUSNAHME nicht genehmigt. ich sehe in § 20 Abs. 5 SchwbVWO lediglich das:
"Die Wahlversammlung der Schwerbehindertenvertretung kann im vereinfachten Wahlverfahren mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig. Für die Ausübung des Wahlrechts durch Stimmabgabe bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer stellvertretenden Mitglieder gilt § 11 entsprechend."
hier steht nichts von Briefwahl.
bitte um Aufklärung :)
VG Holger
matthias.günther
Beiträge: 306
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

Re: Briefwahl im vereinfachten Wahlverfahren

Beitrag von matthias.günther »

"hier steht nichts von Briefwahl" - doch, wegen dem Hinweis auf § 11 SchwbVWO (schriftliche Stimmabgabe - Briefwahl), der wegen dem Verweis in § 20 Abs. 5 S. 3 SchwbVWO ("Für die Ausübung des Wahlrechts durch Stimmabgabe bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer stellvertretenden Mitglieder gilt § 11 entsprechend") im Falle der Wahlversammlung mittels Telefon- oder Videokonferenz im vereinfachten Wahlverfahren anzuwenden ist.
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