'Hybride' Online-Wahlversammlung möglich?

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RaKo
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'Hybride' Online-Wahlversammlung möglich?

Beitrag von RaKo »

Es ist die Frage aufgetaucht, ob auch eine 'gemischte Wahlversammlung dergestalt durchgeführt werden kann, dass zu einer 'klassischen' Wahlversammlung zusätzlich wahlberechtigte Personen online zugeschaltet werden. Die Stimmabgabe würde dann so erfolgen, wie bei einer online durchgeführten Wahlversammlung (also im Nachgang schriftlich).
CVedder
Beiträge: 340
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

Re: 'Hybride' Online-Wahlversammlung möglich?

Beitrag von CVedder »

Hallo,

in den FAQs zur Onlinewahl führt die BIH https://www.bih.de/integrationsaemter/s ... 022/#c4945 zu der Frage wie folgt aus:

§ 20 Abs. 5 SchwbWVO erlaubt neben der Versammlung in Präsenz auch die
Durchführung einer Video- oder Telefonkonferenz. Ist von der Regelung auch die
Durchführung einer Hybridveranstaltung abgedeckt?
Aus Sicht der BIH ist eine Wahlversammlung auf Grundlage des § 20 Abs. 5 SchwbWVO
als Hybridversammlung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Sie empfiehlt Ihnen aber, sich
entweder für eine Präsenz- oder eine Online-Versammlung zu entscheiden. Beiden
Formaten liegen schlichtweg unterschiedliche Systematiken zugrunde. Diese sollten Sie bei
Ihren Planungen berücksichtigen und auf dieser Grundlage eine fundierte Entscheidung
treffen. Nicht umsonst soll die Durchführung einer Video- / Telefonkonferenz vom
Grundgedanken her ja auch eine Alternative zur Präsenzveranstaltung darstellen.
Sollten Sie die Möglichkeit sehen, die Wahlversammlung im gewohnten Präsenz-Format
gut durchführen zu können, empfiehlt Ihnen die BIH, dies zu tun. Präsenzformate bieten
bessere Diskussionsmöglichkeiten und der sich anschließende Wahlakt ist mit deutlich
geringerem Aufwand verbunden.
Sollten Sie sich für ein hybrides Modell entscheiden (müssen), kann sich die BIH am
ehesten noch Versammlungen vorstellen, bei denen zwei oder drei Kolleg*innen sich die
Technik teilen und gemeinsam vor einer Webcam sitzen.
Hybride Veranstaltungen mit einer Gruppe von Wahlberechtigten in Präsenz und mehreren
Wahlberechtigten vor einer Webcam hingegen benötigen mehrere Moderator*innen, die
die Gruppendynamik im Versammlungsraum wie auch im digitalen Raum adäquat
einfangen. Auch könnten Hemmschwellen bestehen, sich online mit Wortbeiträgen zu
beteiligen. Ganz pragmatisch gedacht müssen Sie nicht zuletzt auch die folgenden Fragen
beantworten: Wie soll die Abstimmung zur Wahlleitung erfolgen? Wieviel PersonalRessourcen benötigen Sie für die Erstellung der Anwesenheits-Liste?
Wenn Sie eine hybride Wahlversammlung durchführen möchten, muss dies auf jeden Fall
eindeutig aus der Einladung hervorgehen. Ganz klar ist: Nur die Wahlversammlung kann
hybrid durchgeführt werden. Es kann hingegen nur einen Wahlvorgang geben. Dieser muss
auch bei hybriden Wahlversammlung im Anschluss als Briefwahl erfolgen.



Viele Grüße
Christian Vedder
jada.wasi
Beiträge: 332
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

„Hybride“ Online-Wahlversammlung möglich?

Beitrag von jada.wasi »

BIH hat geschrieben:…. Wenn Sie eine hybride Wahlversammlung durchführen möchten, muss dies auf jeden Fall eindeutig aus der Einladung hervorgehen. Ganz klar ist: Nur Wahlversammlung kann hybrid durchgeführt werden (Stand: 07.04.2022)
Hallo zusammen,

davon ist nichts zu halten, überhaupt nichts, frei erfunden. Halte diese BIH-Auslegung rechtl. für höchst zweifelhaft: Gibts denn dafür irgendwo auch wahlordnungsrechtliche Gründe zu dieser These zum Nachlesen, und von wem?

Mir ist da gar nichts klar – weil „hybrid“ nirgends normiert: Strikt gegen hybride Veranstaltung z. B. h.M. hier und hier (grundlegend Dr. Sachadae LPK-SGB IX, § 28 SchwbVWO a.F. in Rn. 18, wonach ausgeschlossen). Woraus sollte sich das Gegenteil denn „ableiten“ lassen? Und wie begründen, entgegen dem insoweit sehr klaren Wortlaut in § 20 Abs. 5 SchwbVWO (zuvor § 28 SchwbVWO a.F. seit 10.06.2021 - insoweit mit identischem Wortlaut) ?? Hybrid ist demnach nicht jur. Auslegung – sondern m. E. frei erfundener sowie durch nichts zu rechtfertigender glatter Rechtsbruch – wie wohl hier. (vgl. Prof. Düwell, Handbuch Wahl der Schwer­behindertenvertretung, 2022, Kapitel 11.4.1, wonach laut Wortlaut hybrid eine eindeutig „unzulässige“ Wahlform ist, welche klar abzulehnen ist mangels Ermächtigung).

RaKo hat geschrieben: Montag 12. September 2022, 09:47 Zu einer „klassischen“ Wahlversammlung werden wahlberechtigte Personen online zugeschaltet?
Das ist m.E. unzulässig, weil es dafür in SchwbVWO nirgends eine Befugnis hierfür gibt – jedenfalls bei der komplexeren Kombination von präsenz und online, da rechtlich durch nichts zu rechtfertigen mangels Rechts­grundlage: Diese Auslegung der BIH-FAQ ist juristisch demnach nicht nachvollziehbar - und strikt abzulehnen gemäß Düwell, Sachadae u.v.a. Gruß Jada Wasi
matthias.günther
Beiträge: 271
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

Re: 'Hybride' Online-Wahlversammlung möglich?

Beitrag von matthias.günther »

Stand der BIH-Wahlbroschüre ist Januar 2022. Ich gehe davon aus, dass die Texte zu dem Zeitpunkt schon fertig waren und mancher Input noch nicht zur Verfügung stand oder nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Die Nachfrage nach der aktuellen Broschüre gibt es bei den Integrationsämtern immer sehr frühzeitig. (Das Handbuch von Herrn Düwell zur SBV-Wahl 2022 z. B. war im Mai verfügbar.) Zum Thema der neuen Möglichkeit des digitalen Wahlverfahrens oder per Telko und den detaillierten Folgen war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ggf. noch nicht so viel zu finden und es fehlten wohl einfach auch Erfahrungswerte.
Selbige und Aspekte nebst gehaltvoller Kritik aus der Diskussion hier werden bestimmt in eine Neuauflage Eingang finden.
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