SBV Wahlen in 7 Wahlbereichen - Wahl der Gesamt-SBV

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inklusion2018
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SBV Wahlen in 7 Wahlbereichen - Wahl der Gesamt-SBV

Beitrag von inklusion2018 »

Liebe Experten bei der SBV Wahl,
die Gesamt Schwerbehindertenvertretung ist für uns Neuland. Wir wählen 2018 zum ersten Mal in sieben Wahlbereichen (Mitarbeitervertretungsbereichen) sieben Vertrauenspersonen + Vertretungen.
Die sieben Mitarbeitervertretungen entscheiden im September, ob sie eine Gesamt-MAV bilden wollen und oder nicht. Wenn nur eine MAV dafür stimmt, wird es eine Gesamt-MAV geben. Das ist also sehr wahrscheinlich.
Frage:
Ist die Wahl einer Gesamt-SBV abhängig davon, ob eine Gesamt-MAV zustande kommt?
Frage:
Wenn sich in mangels Kandidaten in vier der sieben Wahlbereichen je eine Vertrauensperson + Vertretung wählen lässt und in den drei anderen Wahlbereichen niemand, ist laut Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) die jeweilige MAV für die schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitenden mit zuständig. Falls eine Gesamt-SBV gewählt wird (nach Beantwortung von Frage 1), wählen dann nur die gewählten Vertrauenspersonen + Stellvertreter - oder wählen auch die jeweiligen MAV-Vorsitzenden eine Gesamt-SBV?
Ich weiß, dass dies eine spezielle Fragestellung ist. Für unsere Vorbereitungen ist es aber sehr wichtig. Wir wollen alle Wahlberechtigten möglichst umfassend im Vorfeld informieren. Vielen Dank!
Herzlichen Gruß von Monika
albin.göbel
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Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: SBV-Wahlen in 7 MAVO-Wahlbereichen - Wahl GSBV?

Beitrag von albin.göbel »

Monika hat geschrieben:Frage: Ist die Wahl einer Gesamt-SBV abhängig davon, ob eine Gesamt-MAV zustande kommt?
Hallo Monika, nach staatlichem Recht ja, sagen alle SGB IX-Kommentare und der Wortlaut des § 180 Absatz 1 SGB IX. Ob dies nun auch gemäß MAVO gilt, müsste kirchenrechtlich geprüft werden. Das wäre etwa dann der Fall, wenn das Kirchenrecht (insoweit) auf das SGB IX sinngemäß oder entsprechend verweisen würde oder wenn es hierzu eigenständige kirchenrechtliche Regelung geben sollte.

Verständnisfrage: Welche aktuelle MAVO bzw kirchliche Wahlordnung gilt denn hier. Bitte genau zitieren bzw verlinken. Danke!

Viele Grüße
Albin Göbel
inklusion2018
Beiträge: 29
Registriert: Donnerstag 7. Juni 2018, 08:50

Re: SBV Wahlen in 7 Wahlbereichen - Wahl der Gesamt-SBV

Beitrag von inklusion2018 »

Guten Tag Albin Göbel,
wir wenden die MAVO vom Erzbistum Köln an. Unsere Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (Diagmavkoeln) hat die geltende MAVO als pdf verlinkt (auf das Amtsblatt des Erzbistum Köln) - hier der Link
https://institutionen.erzbistum-koeln.d ... v/gesetze/
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Grüße aus Köln von Monika
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Wahl der SBV-Vertretung in GMAV

Beitrag von albin.göbel »

Monika hat geschrieben:Falls Gesamt-SBV gewählt wird, wählen dann nur die ge­wähl­ten Vertrauenspersonen + Stell­v. - oder wählen auch die je­wei­li­gen MAV-Vorsitzenden eine Gesamt-SBV?
Nach dem Wortlaut des novellierten § 24 Abs. 4 Satz 2 MAVO Köln 2018, so wie ich ihn verstehe, wäh­len allein die Ver­trau­ens­per­so­nen "aus ihrer Mitte" eine Vertretung und eine Ersatzvertretung "in die" GMAV oder erweiterte GMAV. Die MAV-Vor­sit­zen­den dürfen da m.E. nicht mitwählen, sofern nicht gleichzeitig "Vertrauensperson" sbM (Düwell, LPK-SGB IX, Überblick kirchliche SBV, Seite 1777 Rn 12 f, zur Wahl gemäß § 24 Absatz 4 der ­ Rahmen-MAVO 2017).

Die Bezeichnung Gesamt-SBV wird in die­sem Paragraphen NICHT verwendet. Vgl. dazu auch den § 24 Rahmen-MAVO 2017 (Änderungen in ROT). Da sich die MAVO des Erzbistums Köln eng an der Rahmen-MAVO orientiert, könnte ein Blick in einen Kommentar zur Rahmen-MAVO 2017 evt helfen. "Aus ihrer Mitte" bedeutet, dass abweichend von dem staatlichen Recht al­lein die Vertrauenspersonen wählbar sind­.

Wahlverfahren
Zu dem Wahlverfahren vgl Dr. Sachadae, in LPK-SGB IX, Überblick kirchliche SBV, Seite 1777, wonach ­ "keine unmittelbare Anwendung" des staatlichen Wahlrechts für die Wahl einer überörtl. Vertretung, da die MAVO insoweit "keinen Verweis" auf die Wahlvorschriften des SGB IX enthält (anders als § 52 Absatz 1 MAVO für die örtliche Wahl). Dem ist zuzustimmen!

Viele Grüße
Albin Göbel
inklusion2018
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Re: SBV Wahlen in 7 Wahlbereichen - Wahl der Gesamt-SBV

Beitrag von inklusion2018 »

Vielen Dank an Sie, Albin Göbel, für die umfassenden Informationen und Grüße von
Monika
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