Hallo zusammen,
bei uns in der Dienststelle steht die Neuwahl der Stellvertreter an, da die vorherigen zurückgetreten sind.
Nun haben zwei potentielle Interessenten abgesagt. Darf ich nun den Wahlvorstand bestellen, auch damit dieser in unserem Intranet öffentlich für Kandidatinnen und Kandidaten wirbt?
Viele Grüße
A.Lackenberger
Nachwahl Stellvertreter
AW: Nachwahl Stellvertreter
Hallo Frau Lackenberger,
ja, Nachwahl kann eingeleitet werden wenn es keine weiteren Stellvertreter mehr gibt. Bitte nicht auf Werbeaktion des Wahlvorstandes verlassen - das gehört nicht zu dessen Aufgaben. Eventuell macht es eher Sinn, vorher noch eine Schwerbehindertenversammlung durchzuführen und dabei für das Ehrenamt zu werben.
Viel Erfolg!
ja, Nachwahl kann eingeleitet werden wenn es keine weiteren Stellvertreter mehr gibt. Bitte nicht auf Werbeaktion des Wahlvorstandes verlassen - das gehört nicht zu dessen Aufgaben. Eventuell macht es eher Sinn, vorher noch eine Schwerbehindertenversammlung durchzuführen und dabei für das Ehrenamt zu werben.
Viel Erfolg!
AW: Nachwahl Stellvertreter
Hallo Herr Römer,
herzlichen Dank!
Viele Grüße
A.Lackenberger
herzlichen Dank!
Viele Grüße
A.Lackenberger
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- Beiträge: 701
- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
Nachwahl Stellvertreter Wahlaufruf
- »Kandidatengewinnung«
WAHLAUFRUFAla hat geschrieben:damit dieser in unserem Intranet öffentlich für Kandidatinnen und Kandidaten wirbt?
Hallo, eine Sammlung praxisbewährter Tipps zum Thema "Kandidatengewinnung" sowie "Kandidatenmangel" speziell für die Stellvertreterwahl finden Sie in folgendem Link. Diese Tipp-Sammlung enthält eine Vielzahl guter Gründe, mit denen Sie Beschäftigten eine Kandidatur "schmackhaft" machen können. Vielleicht lässt sich der eine oder andere Praxistipp bei Ihnen umsetzen. Mit diesen angegebenen Argumenten könnte das klappen. Womöglich gibt es dort Interessenten im Personalrat oder zum Beisp. bei dessen Ersatzmitgliedern. Doppelmandat ist zulässig! Daher auch dort evtl. sondieren und werben.
www.sbv-wahl.de
§ 7 SchwbVWO
Und der Wahlvorstand ruft ja auch zwei Wochen lang, bei Nachfrist sogar drei Wochen lang per Wahlausschreiben von Amts wegen öffentlich auf, Wahlvorschläge einzureichen, also faktischer Aufruf zur Kandidatur. Er kann auch farbiges Papier als Blickfang für das Wahlausschreiben und größere Schrift mit Fettdruck für den Aufruf in der Nummer 6, Wahlvorschläge einzureichen, verwenden, damit das jedem gleich auffällt. Da hat der Wahlvorstand alle gestalterischen Freiheiten, solange er nur neutral bleibt.
Intranet
Er kann zusätzlich das Wahlausschreiben auch im Intranet veröffentlichen (lassen) als Datei nach zwischenzeitlich herrschender Meinung. Die vereinzelt vertretene Auffassung, dass eine Veröffentlichung im Intranet generell unzulässig sei, ist wahlrechtlicher Unfug sowie klar abzulehnen. Viel Erfolg!
Hier Stimmen aus der Praxis (Seite 8-10)
“Warum es sich lohnt, eine SBV zu wählen“
Kandidatensuche
• Warum soll ich denn kandidieren?
• Was bringt mir SBV-Arbeit ganz persönlich?
Viele Grüße
Albin Göbel
AW: Nachwahl Stellvertreter
Hallo Herr Göbel,
vielen Dank für Ihre sehr hilfreiche Auskunft.
Ich werde mit diesen Tipps nochmal Werbung machen.
Viele Grüße aus Freiburg
A.Lackenberger
vielen Dank für Ihre sehr hilfreiche Auskunft.
Ich werde mit diesen Tipps nochmal Werbung machen.
Viele Grüße aus Freiburg
A.Lackenberger