SBV-Stellvertreter als BEM-Beauftragter des AG

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tatekuru

SBV-Stellvertreter als BEM-Beauftragter des AG

Beitrag von tatekuru »

Guten Morgen ihr Wissenden.

Ich habe als Vertrauensperson folgendes Problem:
Mein Stellvertreter hat von der GL das Angebot bekommen, der BEM-Beauftragte des AG zu werden.
Ich glaube , dass BEM-Beauftragter des AG und Stellvertreter der SBV in einer Person nicht gleichzeitig übernommen werden können, sollen. ( Interessenkonflikt?).
Wenn dem so sein sollte, dann wüßte ich gerne, auf welcher Grundlage und wie ich das verhindern kann.

Danke für fundierte Antworten.
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: SBV-Stellvertreter als BEM-Beauftragter des AG

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo tatekuru,
warum so mißtrauisch? Ich finde das grundsätzlich gar nicht so daneben.Beim BEM geht es um Fehlzeiten, Erkrankungen, Arbeitsplatzanalysen, Arbeitsplatzausstattungen usw....
Dafür ist die (stellvertretende) SBV doch bestens qualifiziert denn wer kennt sich sonst im Betrieb so gut mit diesen Themen aus? Mit der entsprechenden Handlungskompetenz kann mit dieser Voraussetzung ein richtig gutes BEM im Betrieb installiert werden.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
tatekuru

AW: SBV-Stellvertreter als BEM-Beauftragter des AG

Beitrag von tatekuru »

Guten Morgen Herr Römer.
Was ist, wenn ich ausfalle. Dann vertritt mein Stellvertreter die Interessen der Schwerbehinderten und gleichzeitig die Interessen des Arbeitgebers. Außerdem kennt er dann alles über die Schwerbehinderten. Und das auch noch als Arbeitgebervertreter. Was ist dann mit dem Datenschutz?
ich würde gerne wissen, ob das dann rechtlich abgedeckt ist.
Danke
matthias.günther
Beiträge: 270
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

AW: SBV-Stellvertreter als BEM-Beauftragter des AG

Beitrag von matthias.günther »

Hallo Tatekuru,

Deine Bedenken kann ich nachvollziehen. Dass es zu einem Interessenkonflikt kommen kann, ist nicht auszuschließen. Der Arbeitgeber wird von "seinem" BEM-Beauftragten in der Regel erwarten, dass er eben die Position des Arbeitgebers vertritt. Besonders bei einer beabsichtigten Kündigung kann es dann kritisch werden, da die SBV die Interessenvertretung des Arbeitnehmers sein sollte. Kommt es denn dann gar dazu, dass die SBV in Personalunion als BEM-Koordinator UND SBV am BEM-Gespräch teilnehmen soll? Wie entscheidet er dann? Es sollte jede Seite ihren eigenen Vertreter im BEM-Team haben. Natürlich hat Herr Römer recht, was die Qualifikation und Fachkompetenz der (stellvertretenden) SBV angeht. Es kann auch in der Konstellation gut gehen, solange für die einzelnen betroffenen Beschäftigten gute Lösungen im Rahmen der Wiedereingliederung gefunden werden. Aber was, wenn nicht?
Auf diesen drohenden Interessenkonflikt im Mandat den AG möglichst hinweisen.
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