Wahl SBV

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marcel.guckland

Wahl SBV

Beitrag von marcel.guckland »

Hallo,

habe mal folgende anhängende Frage, Sachverhalt:
In unserer Dienststelle gibt es Außenstellen. Diese sind räumlich getrennt ca. 400 km.
Diese haben sich eigenständig gem. Personalvertretungsrecht gemacht.
In diesen Außenstellen sind unter 5 behinderte Arbeitnehmer.
Im Haupthaus sind 7 behinderte Mitarbeiter.
Im Haupthaus wird SBV gewählt, jedoch da Außenstellen sich verselbstständigt haben wählen die in den Außenstellen sitzenden behinderten Mitarbeiter nicht mit, ergo kein SBV für diese Mitarbeiter, oder kann die im Haupthaus sitzende SBV auch die Interessen der beh. Mitarbeiter in der Außenstelle wahrnehmen? Und wenn dem so ist, müßten dann nicht auch die beh. Mitarbeiter der Außenstellen die Möglichkeit bekommen mitzuwählen?

Bitte um baldige Antwort, gerne auch per E-Mail.

Danke
harry.jung

Wahl SBV

Beitrag von harry.jung »

Hallo Herr Guckland,

Dienststellen, in denen weniger als 5 schwerbehinderte Mitarbeiter dauerhaft beschäftigt werden, können gem. § 94 Abs. 1 Satz 4 SGB IX mit räumlich nahe liegenden Dienststellen des Arbeitgebers zusammen gefasst werden. Nach Rechtsprechung und Literatur ist maßgeblich für das räumliche Naheliegen nicht die geographische Entfernung, sondern die verkehrsmäßige Erreichbarkeit.
Eine Vermutung spricht dafür, dass ein Dienststellenteil räumlich weit von der Dienststelle liegt, wenn beide sich in verschiedenen, mehr als 20 km auseinander liegenden Dienstorten befinden (vgl. BVerwG 29.05.1991).
Eine nachträgliche Zusammenfassung von Dienststellen, die keine SBV gewählt haben, in denen eine Vertretung vorhanden ist, ist nicht möglich.
Der Arbeitgeber entscheidet im Benehmen mit dem zuständigen Integrationsamt über die Zusammenlegung.

Herzliche Grüße aus dem Integrationsamt Saarbrücken
albin.göbel
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Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Wahl - personalvertretungsrechtlich verselbst. Dienststelle

Beitrag von albin.göbel »

marcel.guckland hat geschrieben: ... kann die im Haupthaus sitzende SBV auch die Interessen der
schwerbehinderten Mitarbeiter in der Außenstelle wahrnehmen?
Hallo Herr Guckland,

davon ausgehend, dass ein Gesamtpersonalrat existiert, hat die einzige örtliche SBV der Dienststelle kraft Gesetzesauftrag als "Ersatzvertretung" das Recht und die Pflicht, auch die schwerbehinderten Beschäftigten in den personalvertretungsrechtlich verselbständigten Außenstellen der Behörde mitzubetreuen und dort an den Personalratssitzungen teilzunehmen. Außerdem hat diese einzige örtliche SBV wie eine Gesamt-SBV das Recht, an sämtlichen Sitzungen des Gesamt-PR teilzunehmen.

Diese einzige gewählte örtliche Schwerbehindertenvertretung in der Gesamtbehörde hat daher ein überörtliches und ein mehrfaches örtliches Mandat nach § 97 SGB IX wie folgt:

» Örtliches Mandat im "Haupthaus" per örtlicher Wahl.
» Örtliches Mandat für die übrigen verselbst. Dienststellen (Ersatzvertretung).
» Überörtl. Mandat für die Behörde wie eine Gesamt-SBV (Gesetzesauftrag).
marcel.guckland hat geschrieben: ... müßten dann nicht auch die schwerbehinderten Mitarbeiter
der Außenstellen die Möglichkeit bekommen mitzuwählen?
Eine Zusammenfassung der Außenstellen mit dem "Haupthaus" für die SBV-Wahl ist generell ausgeschlossen, da es sich bei 400 km Entfernung nicht um "räumlich nahe liegende Dienststellen" im Sinne des § 94 Absatz 1 Satz 4 SGB IX handelt, worauf Hr. Jung ja schon ganz zutreffend hingewiesen hat. Mitwählen können die Außenstellen hier daher nicht. Das sieht das Gesetz nicht vor.

Viele Grüße
Albin Göbel
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